Beschreibung:

XIV, 311 S. ; 23 cm Originalleinen / Cloth.

Bemerkung:

Aus der Bibliothek von Prof. Wolfgang Haase, langjährigem Herausgeber der ANRW und des International Journal of the Classical Tradition (IJCT) / From the library of Prof. Wolfgang Haase, long-time editor of ANRW and the International Journal of the Classical Tradition (IJCT). - sehr guter Zustand - Widmung des Verfassers an Karl Friedrich Stroheker - EINLEITUNG -- Zum Stand der Forschung -- Untersuchungen zu verschiedenen Aspekten des römischen Finanzwesens der Prinzipatszeit sind seit Jahrhunderten in beträchtlicher Zahl erschienen. Die Aufgabe, den Quellen-und Forschungsstand in einer Gesamtdarstellung des römischkaiserlichen Finanzwesens zusammenzufassen, hat sich vor etwa einem Jahrhundert J.MARQUARDT gestellt. Seither ist ein solcher Versuch, die zahlreichen Quellenaussagen und Forschungsthesen kritisch zu sichten und systematisch zusammenzufügen, nicht mehr unternommen worden. Auch in der vorliegenden Arbeit kann wegen der Fülle der einschlägigen Quellen und Abhandlungen fürs erste nur ein Teilbereich des kaiserlich-römischen Finanzwesens untersucht werden: die Entwicklung der wichtigsten direkten Abgaben zugunsten der staatlich-kaiserlichen Verwaltung des 1. bis 3. Jahrhunderts. Schon eine solche zusammenhängende Untersuchung der wichtigsten direkten Staatsabgaben der Prinzipatszeit birgt nämlich für den modernen Betrachter zahlreiche Aufgaben und Probleme. -- Moderne und antike Finanzwirtschaft -- Zunächst gilt es, viele der Vorstellungen weit hinter sich zu lassen, an die wir als Bürger eines modernen Industrie- und Verwaltungsstaats demokratischer Prägung gewöhnt sind: die überragende Bedeutung industrieller Produktion und überregionaler Verkehrswirtschaft; die Vorstellung eines nach einheitlichen Prinzipien geordneten Staats- und Verwaltungsgebiets, die Idee einer möglichst weitgehenden rechtlichen und (finanz-)politischen Gleichstellung der Bewohner eines solchen Hoheitsbereichs; die Vorstellung eines ebenso umfassend wie einheitlich durchorganisierten staatlichen Verwaltungsapparats; den neuzeitlichen Begriff des Staatshaushalts mit der periodischen Anpassung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben des Staates, die moderne Auffassung regelmäßiger direkter Steuern als selbstverständlicher Mittel der öffentlich-wirtschaftlichen Bedarfsdeckung, ja der staatlich-gesellschaftlichen Ordnungspolitik; den modernen Begriff der personalen Einkommenssteuer, welche die jeweilige Gesamtbelastung des einzelnen Steuerpflichtigen zu berücksichtigen sucht, die moderne Praxis der Steuerprogression als Mittel einer möglichst gerechten Finanz- und Ordnungspolitik und ähnliches mehr. -- Die wirtschaftliche Grundlage der antiken Staaten war in ganz überwiegendem Maße die landwirtschaftliche Produktion; Gewerbe- und Handelsunternehmungen waren zumeist von ganz anderer Art und Bedeutung als in der heutigen Zeit. ' Die griechisch-römischen Staatsauffassungen gingen nicht von einem bestimmten Territorium aus, welches nach möglichst allgemeinen rechtlich-politischen Grundsätzen organisiert sein sollte, sondern von der Interessengemeinschaft einer bestimmten Bürgerschaft, die, allein im Vollbesitz der bürgerlichen Rechte und Möglichkeiten, sehr wohl geneigt sein konnte, Mitbewohner minderer Stellung sowie unterworfene Länder und Völker nach ganz anderen Rechts- und Verwaltungsprinzipien zu regieren oder regieren zu lassen als sich selbst. Die öffentliche Finanzwirtschaft war in Rom wie in den klassischen griechischen Stadtstaaten seit altersher noch stark nach Grundsätzen der privatwirtschaftlichen Bedarfsdeckung organisiert: Jahrhundertealten Vorstellungen entsprechend hatte der Staat - wie der einzelne Bürger -seinen ordentlichen Finanzbedarf möglichst aus sich selbst, aus dem eigenen Vermögen und Einkommen (Ländereien und Bergwerke, Nutzungsentgelte und Zölle, Kontributionen in Abhängigkeit gebrachter Gemeinwesen) zu decken. ISBN 9783774916975