Beschreibung:

S. 45-52. Sonderdruck, Klebebindung in Papiereinband.

Bemerkung:

Aus der Bibliothek von Prof. Wolfgang Haase, langjährigem Herausgeber der ANRW und des International Journal of the Classical Tradition (IJCT). - Mit Widmung des Autors. - Name des Autors handschriftl. auf dem Einband, Einband etwas fleckig, sonst gut und sauber. - Aus dem Text: Der hochgeehrte Jubilar hat die Institution des Interregnums früher in einer bedeutenden Studie behandelt, später in seinem grundlegenden staatsrechtlichen Werk ?Das römische Volk?, in dem er eine neue, von Mommsens abweichende Anschauung über diese Einrichtung vorträgt. Der Altmeister definierte das Zwischenkönigtum als ?provisorische Einrichtung, wonach bei Erledigung des Oberamts, also nach der ursprünglichen Ordnung des Königtums, bis zur Bestellung eines anderen Königs die interimistische Repräsentation des Oberamts herbeigeführt wird?. Nach Mommsen war das Zwischenkönigtum ?in Rom schon mit den ersten Anfängen des Gemeinwesens verwachsene, zu den fundamentalen Bedingungen der ursprünglichen Staatsordnung gehörige Institution?, die ?im Wesentlichen unverändert in die Republik übergegangen ist?. Ferner faßt Mommsen den interrex ähnlich wie auch den rex selbst als magistratus auf, ?obwohl das Kriterium der Volkswahl bei ihnen nicht zutraf?. Für die Eigenart des interrex führt der Altmeister als Beleg eine Stelle von Asconius an, wo der Zwischenkönig ausdrücklich als magistratus curulis bezeichnet wurde.