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Beschreibung:
Vorträge gehalten auf der Tagung der Joachim Jungius-Gesellschaft der Wissenschaften Hamburg am 15. und 16. November 1985.. S. 88-107. Sonderdruck, Klebebindung in Papiereinband.
Bemerkung:
Aus der Bibliothek von Prof. Wolfgang Haase, langjährigem Herausgeber der ANRW und des International Journal of the Classical Tradition (IJCT). - Mit Widmung der Autorin. - Name der Autorin handschriftl. auf dem Einband, sonst tadellos. - Aus dem Text: Nach den Aussagen der beiden Juristen Gaius und Florentius ist die Sklaverei ein naturwidriger Zustand, der durch das ius gentium, das weiter zu fassen ist als unser Völkerrecht, begründet worden ist. Als Quellen der Sklaverei zählt Dio von Prusa in seiner 15. Rede über ?Sklaverei und Freiheit? auf: unfreie Geburt, Kinderaussetzung, Kriegsgefangenschaft, Menschenraub, barbarische Herkunft und Selbstverkauf. Unter Ausklammerung der Barbaren als ?Sklaven von Natur? doúloi fýsei, eine Ansicht, die bereits Aristoteles vertritt, römischem Rechtsdenken jedoch widerspricht, übernehmen die Juristen die Aufzählung des Griechen und klassifizieren sie. So weist Marcian unfreie Geburt und Kriegsgefangenschaft dem ius gentium zu, den Selbstverkauf dagegen dem Bürgerrecht, ius civile. - Wikipedia: Elisabeth Herrmann-Otto (* 31. März 1948 in Köln als Elisabeth Herrmann) ist eine deutsche Althistorikerin.