Beschreibung:

583 / 436 / 360 S. Originalleinen mit Schutzumschlag.

Bemerkung:

Aus der Bibliothek von Prof. Wolfgang Haase, langjährigem Herausgeber der ANRW und des International Journal of the Classical Tradition (IJCT) / From the library of Prof. Wolfgang Haase, long-time editor of ANRW and the International Journal of the Classical Tradition (IJCT). - altersgemäß sehr guter Zustand - Die Geschichte der Theologie der Erbsünde als ein spannendes, grandioses Kapitel christlichen Welt- und Menschenverständnisses zu vergegenwärtigen, hat der Theologe Gross mit der Folge dieses zweiten Bandes wieder aufgenommen. -- Orient und Okzident treten sich diesmal als die großen Verfechter ihrer theologischen Tradition gegenüber. Ist es dort - im Morgenland - mehr die Christologie unter Bewahrung des griechischen Erbes, so hier im Abendland die Anthropologie im Anschluß an die lateinisch-römische Überlieferung, was die theologischen Auseinandersetzungen bewegt. Auf Grund dieser unterschiedlichen Thematik hat denn auch die abendländische Erbschuldlehre augustinischer Prägung im Orient in der patristischen und frühbyzantinischen Zeit nicht Fuß gefaßt. Schöpfungsoptimismus und Heilsuniversalität ließen dort z. B. die Frage nach der Prädestination ganz in den Hintergrund treten. Hingegen zeigt sich, wie für die nachaugustinischen Jahrhunderte des Abendlandes der große Afrikaner die allgemein anerkannte, überragende Autorität, der maßgebliche Vertreter, gleichsam der Inbegriff der kirchlichen Tradition wurde. Seine Erbsündenlehre sowie die von ihm daraus abgeleiteten Thesen von der Massa damnata, vom Untergang der sittlichen Wahlfreiheit, vom partikulären Heilswillen Gottes, von der aus sich wirksamen Gnade und der absoluten Prädestination, all dies beherrschte die Dogmatik jener Jahrhunderte. -- Dank der ständig wachsenden und sich ausbreitenden Macht des Römischen Stuhles setzt sich das augustinische Lehrsystem in der abendländischen Kirche des ausgehenden Altertums als verbindliche Glaubenslehre durch. Allerdings gelingt es keinem der Kirchenlehrer, eine überzeugende Verbindung zwischen der Erbsündenlehre und dem Heilsuniversalismus herzustellen. Schroff stehen sich so die Auffassung von der adamitischen Verderbtheit des Menschen und das Dogma von der Allgemeinheit des göttlichen Heilswillens gegenüber, welcher Widerspruch ?denkende Gläubige nie zur Ruhe kommen? läßt. Eine ständig wachsende Opposition führte dann doch zu einer nahezu allgemeinen Anerkennung des Bibeldogmas von der Universalität des göttlichen Heilswillens, indes man das heikle Problem von der Auserwählung und Verwerfung in der Schwebe ließ. -- Wichtig ist zu erkennen, daß an dieser Entwicklung die Ostkirche entscheidend beteiligt war. Gross gelingt es nachzuweisen, wie sehr eine vom griechischen Schöpfungsoptimismus beeinflußte Welt- und Menschenschau schließlich auch die Vorscholastiker bewegte, den Augustinismus zu humanisieren. -- In diesem IV. und letzten Band seiner ?Geschichte des Erbsündendogmas? zeigt Gross, daß sich das Dogma von der Existenz der Erbsünde in den christlichen Kirchen, zumal in der katholischen, bis in die Gegenwart hinein behaupten konnte, während die Auffassungen vom Wesen, von der Übertragungsweise und den Folgen der Erbschuld sich ständig wandelten. -- Die Reformatoren, namentlich Luther und Calvin, machen sich die augustinische Erbsündenlehre zu eigen, nicht ohne sie zu verschärfen. -- Die Widerlegung der reformatorischen Erbschuldlehre ist eines der Hauptanliegen der vor-tridentinischen katholischen Kontroverstheologen, wobei sie sich vornehmlich der anselmianischen und der thomistischen Erbsündedefinitionen bedienen -- Das Konzil von Trient definiert erneut die Lehren von der Existenz der Erbsünde, von deren Übertragung durch die Fortpflanzung sowie von deren Tilgung durch die heiligende Taufe. Indem das Konzil die Erbsünde mit dem Reat der Konkupiszenz gleichsetzt, macht es sich indirekt den augustinischen Erbsündenbegriff zu eigen. -- In der nachtridentinischen katholischen Theologie gewinnt die thomistische Erbsündenlehre, welche die Erbsünde mit dem schuldhaften Mangel der heiligmachenden Gnade identifiziert, die Oberhand. Doch wird auch noch die augustinische Erbschuldlehre vertreten sowie die sog. Pakttheorie, wonach der Reat und die Strafen der Ursünde sich vererben kraft eines von Gott mit Adam geschlossenen Paktes. -- In der Neuzeit gerät das Erbsündendogma in die bis dahin schwerste Krise seiner Geschichte. Geschichtlichkeit bzw. Beweiskraft der biblischen Grundlagen des Dogmas werden durch die Ergebnisse der modernen Natur- und Bibelwissenschaft in Frage gestellt. Bis ins 20. Jahrhundert hinein versuchen die Theologen, mittels spitzfindiger Theorien diesen Zwiespalt zu beseitigen, insbesondere den Monogenismus zu retten. Die sog. Modernisten erkennen und bekennen die Unhaltbarkeit des Erbsündendogmas. Sie werden exkommuniziert. -- Gegenwärtig halten nur noch wenige protestantische Theologen am altprotestantischen Erbsündendogma fest. -- Fortschrittliche katholische Theologen hüten sich, das Dogma von der Existenz der Erbsünde offen preiszugeben. Sie ersinnen ?Neuaussprachen? des Dogmas, die praktisch einer Preisgabe desselben gleichkommen. -- Der bekannte Tübinger Alttestamentler Herbert Haag dürfte der erste katholische Theologe sein, der offen und ausdrücklich ?Abschied von der .Erbsünde' ? nimmt und vorschlägt, das Wort ?Erbsünde? aus dem religiösen Wortschatz auszuschließen. -- Eine neue Geistigkeit, getragen von politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fortschritten, kommt im Abendlande gegen Ende des 11. Jahrh. auf. Wirklichkeitsnahe Betrachtung, empirische Beobachtung der Natur im allgemeinen, des Menschen als Mikrokosmos, nicht nur als Objekt der Heilslehre im besonderen, kennzeichnen die Frühscholastik. Das erstarkende Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der Vernunft ruft einen tiefgreifenden Wandel im Welt- und Menschenverständnis hervor. Theologie und Glaube bleiben davon nicht unberührt; der Platonismus, bis dahin die philosophische Grundlage der Theologie, muß mehr und mehr dem Aristotelismus weichen. -- So bleibt es nicht aus, daß auch die überlieferte Erbsündenlehre ins Wanken gerät. Diesen Vorgang, auf dem Hintergrund der angedeuteten geistigen Bewegung zu schildern, ist das Thema dieses Bandes. -- Längst ist der Name des Autors Julius Gross aufs engste verbunden mit der heißumstrittenen Thematik dieses großen Arbeitsfeldes; der neue Band beweist wiederum die Weite des Blicks und die Kraft zur Stoffbewältigung, über die dieser Theologe verfügt. -- In 4 Abschnitten erhellt der Autor seine Thematik: im ersten, die Frühscholastik betreffend, sind es die Namen wie Anselm von Canterbury, Bernhard von Clairvaux, Abälard u. a. m., die dargestellt werden; im zweiten etwa Albert der Große, Thomas von Aquin, Johannes Duns Scotus, als die großen Gestalten der Hochscholastik; im dritten, der Spätscholastik, sind es u. a. Wilhelm von Ockham, Nikolaus von Kues, die ihr Zeitalter mitbestimmen; im vierten Abschnitt schließlich erörtert der Autor die byzantinischen Verhältnisse insofern, als die Unionsversuche zu dieser Zeit sich auch auf eine Annäherung der Standpunkte zum Erbsündendogma erstreckten. -- Wie immer die Schulen und ihre Häupter, die Mönche und die Prälaten sich verhielten, Gross schildert die Zusammenhänge aus gediegener Detailkenntnis und überlegener Sachlichkeit. -- Dieser Band bezeugt, was die ersten beiden bewußt machten: mit dem Werk von Julius Gross haben wir wohl die gründlichste Darstellung der Erbsündenlehre vor uns. -- In diesem IV. und letzten Band seiner ?Geschichte des Erbsündendogmas? zeigt Gross, daß sich das Dogma von der Existenz der Erbsünde in den christlichen Kirchen, zumal in der katholischen, bis in die Gegenwart hinein behaupten konnte, während die Auffassungen vom Wesen, von der Übertragungsweise und den Folgen der Erbschuld sich ständig wandelten. -- Die Reformatoren, namentlich Luther und Calvin, machen sich die augustinische Erbsündenlehre zu eigen, nicht ohne sie zu verschärfen. Die Widerlegung der reformatorischen Erb-schuldlehre ist eines der Hauptanliegen der vortridentinischen katholischen Kontroverstheolo-gen, wobei sie sich vornehmlich der anselmianischen und der thomistischen Erbsündendefinitionen bedienen. -- Das Konzil von Trient definiert erneut die Lehren von der Existenz der Erbsünde, von deren Übertragung durch die Fortpflanzung sowie von deren Tilgung durch die heiligende Taufe. Indem das Konzil die Erbsünde mit dem Reat der Konkupiszenz gleichsetzt, macht es sich indirekt den augustinischen Erbsündenbegriff zu eigen. -- In der nachtridentinischen katholischen Theologie gewinnt die thomistische Erbsündenlehre, welche die Erbsünde mit dem schuldhaften Mangel der heiligmachenden Gnade identifiziert, die Oberhand. Doch wird auch noch die augustinische Erbschuldlehre vertreten sowie die sog. Pakttheorie, wonach der Reat und die Strafen der Ursünde sich vererben kraft eines von Gott mit Adam geschlossenen Paktes. -- In der Neuzeit gerät das Erbsündendogma in die bis dahin schwerste Krise seiner Geschichte. Geschichtlichkeit bzw. Beweiskraft der biblischen Grundlagen des Dogmas werden durch die Ergebnisse der modernen Natur- und Bibelwissenschaft in Frage gestellt. Bis ins 20. Jahrhundert hinein versuchen die Theologen, mittels spitzfindiger Theorien diesen Zwiespalt zu beseitigen, insbesondere den Monogenismus zu retten. Die sog. Modernisten erkennen und bekennen die Unhaltbarkeit des Erbsündendogmas. Sie werden exkommuniziert. -- Gegenwärtig halten nur noch wenige protestantische Theologen am altprotestantischen Erbsün-dendogma fest. -- Fortschrittliche katholische Theologen hüten sich, das Dogma von der Existenz der Erbsünde offen preiszugeben. Sie ersinnen ?Neuaussprachen? des Dogmas, die praktisch einer Preisgabe desselben gleichkommen. -- Der bekannte Tübinger Alttestamentier Herbert Haag dürfte der erste katholische Theologe sein, der offen und ausdrücklich ?Abschied von der ,Erbsünde" nimmt und vorschlägt, das Wort "Erbsünde" aus dem religiösen Wortschatz auszuschließen.