Beschreibung:

32 Seiten; Illustr.; 24 cm; geheftet.

Bemerkung:

Gutes Exemplar; kleine Gebrauchs- und Lagerspuren; Seiten minimal nachgedunkelt; Einband mit kl. Wasserfleck. - Horst Werner Dieter Mahler (* 23. Januar 1936 in Haynau, Provinz Niederschlesien) ist ein ehemaliger Rechtsanwalt, Linksterrorist und heutiger Neonazi, Antisemit und Holocaustleugner. Mahler war zeitweilig Mitglied einer schlagenden Studentenverbindung, Mitglied der SPD und des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS). Als Mitbegründer des Sozialistischen Anwaltskollektivs vertrat er viele Aktivisten der Studentenbewegung, darunter auch spätere Mitglieder der Rote Armee Fraktion (RAF), zu deren Gründern er 1970 zählte. Im gleichen Jahr wurde er verhaftet und danach zu 14 Jahren Freiheitsstrafe u. a. wegen Bankraubs verurteilt. ... Am 1. Mai 1969 gründete Mahler mit Klaus Eschen, Ulrich K. Preuß und Hans-Christian Ströbele das Sozialistische Anwaltskollektiv in Berlin, das bis zur Gründung des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins 1979 bestand. Im Jahr 1970 war er an der Gründung der RAF beteiligt und plante die Baader-Befreiung und drei Banküberfälle im September 1970 mit. Nach Baaders Befreiung flüchtete er mit über 20 weiteren RAF-Mitgliedern nach Jordanien, um sich dort für den ?bewaffneten Kampf? ausbilden zu lassen. Am 8. Oktober 1970 wurde er in Berlin verhaftet und später wegen Bankraubs und Gefangenenbefreiung zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Seine Verteidigung übernahmen Hans-Christian Ströbele und Otto Schily. ... (wiki) // ... 11. Februar 70 / SCHÜTZ ALS ZEUGE: "FÜHLEN SIE SICH GEOHRFEIGT" von Wolfgang C. Triem Der Zeuge Klaus Schütz -immer noch Regierender Bürgermeister von Westberlin - erscheint. Bläßlich, zwinkernd und verhaltenen Schritts - angesichts der "Typen" im Saal, denen er's genau ansieht. Aber sie stürzen sich nicht auf ihn. Sie verlachen ihn nur, höhnen Applaus. Die Sonderkommission der Abt. 1, die Leibwache-Hand stets am Schulterhalfter, setzt sich im Kordon um ihn. Das Gericht läßt ihn warten. Klaus Schütz ist nervös. Viele der "Typen" sind draußen geblieben. Sie dürfen das Haus nicht betreten. Landgerichtsdirektor Klamroth gellt noch die Parole in den Ohren: "Hände weg von Mahler - Schütz vors Gericht". Klaus soll verschont werden. Klamroth droht gleich vorsorglich zweimal mit Rausschmiß. Schmitz war nicht bei Springer zu Besuch, als der Mordanschlag auf Rudi Dutschke verübt wurde. Er hatte auch keine Verantwortung über Polizeieinsätze zu Ostern 1968. Die lag beim Polizeipräsidenten, "zu dem in diesen Tagen ein dauernder Kontakt bestand". Aber über Details ist er "nicht immer informiert". Der Regierende Bürgermeister pflegt in der dritten Person von sich zu sprechen: "Der Regierende Bürgermeister von Berlin ist nach den damaligen gesetzlichen Bestimmungen vorgegangen." Die Verteidiger Mahlers wollen etwas über unterschiedliche Behandlung von Spontandemonstrationen hören. Sie fragen nach der vom Senat initiierten Jubelparade des 21.2.1968, jener Kundgebung also, während der der Verwaltungsangestellte Lutz Mende halbtot geschlagen wurde. Von Berlinern, die wissen, wo sie der Schuh drückt. Schütz hat von den "bedauerlichen Randerscheinungen später gehört." Gesehen hat er nichts, nur "einige Plakate mit bedenklichem Inhalt". Er "entsinnt sich nicht mehr". Und"esgabauch Entscheidungen in diesen Wochen, die nicht die Billigung des Senats hatten, hinter den übrigen jedoch steht voll verantwortlich der Regierende Bürgermeister". Auch "in interne Auseinandersetzungen zwischen Moch, Prill oder sonstje- mandem ist der Regierende Bürgermeister nie hineingezogen worden". Im Saal entsteht Unruhe, ein im Saal sitzender Richter (von den Gefangenen "Zuchthaus-Brandt" genannt) hat einen Wortwechsel mit Schütz Leibwächtern. Für Klamroth willkommener Anlaß, den Saal räumen zu lassen. "Ich darf Ihnen im übrigen gleich sagen, daß ich nicht zu denen gehöre, die undifferenziert von einer Springerpresse sprechen", tönt es auf Fragen Rechtsanwalt Schilys nach der Berichterstattung der Tagespresse "in diesen Tagen". "Es gab Leitartikel, mit denen ich mich bis heute nicht solidarisiere, die waren zu undifferenziert in der Betrachtungsweise", sagt Schütz und biegt in langer Rede ab, als Rechtsanwalt Groenewold Formulierungen aus diversen Schütz-Reden zitiert. "Zu den Äußerungen des Kollegen Albertz" will der Regierende sich "nicht äußern". Albertz sprach von Völkermord in Vietnam. Schütz vom "tragischen Krieg in einem kleinen Land". Die Kundgebung vom 18.2.68 war - so erkennt er - "nur für eine Seite". Mahler explodiert: "Der unglaubliche Zynismus des Zeugen muß hier doch einmal klargemacht werden. Sie sprachen von "den Amerikanern auf die Stiefel gespuckt. Sie können sich als ge-ohrfeigt betrachten, Herr Schütz! Was soll denn Ihr ganzes Geschwätz von Undifferenziertheit, wenn es um.die physische Vernichtung tausender von Menschen geht, die im ,Namen der Freiheit und Berlins' vor sich geht!" Generalstaatsanwalt Dehnicke eilt zu den Vertretern der Anklage, und tuschelt. Ob er gerne eine Ordnungsstrafe für Mahler verhängt sähe' Schily bietet Fotobände mit Bildern napalmverbrannter Kinder zur Einsicht an. Die Frage, ob seine Formulierungen ("den Amerikanern auf die Stiefel gespuckt") dem Vorgang der Demonstration "angepaßt differenziert" oder von Springerzeitungen entliehen ist, läßt auf des Regierenden Stirn Unmutsfalten erscheinen. Ein schlichtes "Nein" beantwortet die Frage nach Beeinflussung durch Springers Druckerzeugnisse." Der Regierende Bürgermeister hat in den meisten Dingen seine eigene Auffassung", bekennt er. Und "viele politische Repräsentanten, Bürger... und andere Personen" waren diejenigen, welche verlangten, daß "auch wir in öffentlichen Kundgebungen unsere Auffassung zu den Schwierigkeiten deutlich machen sollten". So kam es also zu faschistischen Pogromen, wie am 21. Februar. Politologie hat er studiert, erinnert ihn Horst Mahler. Dann müsse er doch etwas mitbekommen haben von der Mobilisierung des Faschismus durch Minderheitenhetze. Schütz sieht andere Quellen zur Aggressionsbereitschaft: "Das Äußere, Kleidung etc. von jungen Leuten, ist geeignet, Aggressionen zu wecken". ? (Seite 7) Altersfreigabe FSK ab 0 Jahre