Beschreibung:

Aus der Sanscrit-Sprache wörtlich ins Englische übersetzt von Sir William Jones, und verteutschet nach der Callcuttischen Ausgabe, und mit einem Glossar und Anmerkungen begleitet von Joh. Christ. Hüttner. Dtsch. Erstausg.. XLVIII, 528 S., 8°, Pappband d. Zt.

Bemerkung:

Das Gesetzbuch des Manu oder "Manusmriti" ist eine Abhandlung, in der die sozialen Pflichten niedergelegt sind. Beschrieben werden die vier Lebensstadien: Brahmacarin (Schüler), Grihastha (Haushalter), Vanaprastha (in die Waldeinsamkeit Gehender) u. Samnyasin (Die Welt Aufgebender), die mit eigenen Verpflichtungen verbunden sind. Die Manusmriti behandelt auch die Samskaras (Sakramente), das Veda-Studium, die Heirat, die täglichen Zeremonien, die Shraddhas (Riten), erlaubte u. verbotene Speisen, rituelle Reinheit u. Unreinheit, die Pflichten des Königs. Es ist damit die wichtigste Textquelle des alten Indiens zum Kastensystem. Bezeichnender Weise überträgt Lanz-Liebenfels diese Inhalte auch auf seine Rassenideologie (vgl. Ostara 22/23). - Berieben u. etwas bestossen; Rücken beschabt; Vorsatz mit einem Heinrich Tränker*-Stempel; papierbedingt gebräunt u. tlw. geringfügig fleckig; mit wenigen Anstreichungen, sonst ein gutes Expl. (*H. Tränker alias Br. Recnartus, 1880-1956, (antiquarischer) Buchhändler u. engagierter Okkultist: Sekretär in der I.T.V.; Mitglied im OTO; Gründer versch. rosenkreuzerischer u. pansophischer Gruppierungen, woraus tlw. die Fraternitas Saturni hervorging; zunächst fasziniert von Aleister Crowley, vom dem er sich aber scharf entzweite).