Beschreibung:

Es folgt der Hinweis, das dieser am Stadttheater in keinem Fall "Irgendwie öffentlich auftreten darf." Eine Kopie des Schriebens geht auch an einen Herrn des Stadttheaters.. 4°. 1 Bl. einseitg typographisch beschrieben auf Briefpapier des Eindgenössischen Justiz- und Polizeidepartements.