Beschreibung:

24 S. 21,8 : 13,5 cm. Heftstreifen.

Bemerkung:

* Katalog Schleswig-Holst. Landesbibl. I, 671 und II, 1437. - Biogr. Lex. SH III,147f. - Zweite Ausgabe dieser bemerkenswerten Schrift zur Schleswig-Holsteinischen Landesfahne, der blauweißroten Trikolore, die tätsächlich erst 1957 mit dem Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein vom 18. Januar 1957 offiziellen Charakter erhielt und in dieser Schrift erstmals propagiert wird.. "Die Farben von Schleswig (Blau und Gelb) und Holstein (Rot und Weiß) wurde erstmals als Flagge zusammen auf dem Apenrader Sängerfest 1843 gezeigt. Durch das Sängerfest 1844 in Schleswig etablierte sich die blau-weiß-rote Flagge und fand schnell große Verbreitung. Sie wurde zu einem Symbol der gewünschten Einheit von Schleswig und Holstein. 1845 wurde sie von der dänischen Regierung verboten. Ihre Popularität wurde dadurch allerdings nur gesteigert. 1848 bis 1850 wurde sie neben Schwarz-Rot-Gold zum Symbol der Erhebung gegen Dänemark. Nach dem Krieg von 1864 kamen Schleswig und Holstein ab 1867 vollständig unter preußische Herrschaft. Die Landesflagge wurde zwar nicht offizielles Symbol, aber weiterhin genutzt, wie zum Beispiel bei der Volksabstimmung 1920 im Landesteil Schleswig. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Ende Preußens wurde Blau-Weiß-Rot zur Flagge des neugegründeten Bundeslandes Schleswig-Holstein. Seit 1957 hat sie den Status eines gesetzlichen Symbols." (www.schleswig-holstein.de) - Die Falttafel "Schleswig Holstein, stammverwandt, Wanke nicht, mein Vaterland", zeigt die Fahnen von 1665, 1696 und die Trikolore von 1843. Die Falt-Tafel im Format 27,5 : 39,5 cm. - Etw. fleckig. Insges. gut erhalten.