Beschreibung:

Betrifft eine scharfe Klage gegen seine Ratsmänner, besonders gegen den Geheimen Rat von Griesheim, der gegen Missstände in Oßmannstedt nicht vorgeht.. Der Herzog klagt, dass gegen "Räthe als Beamten, wenn sie aus gottloser Passion oder Verdammter Geldbegierde von dem Wege des Rechtens und der Billigkeit abweichen wollen", zu wenig vorgegangen wird (insbesondere durch den Geheimen Rat von Griesheim) und er selbst damit behelligt wird. "[. . .] inmaßen nicht nur die Gemeinde Oßmanstedt über das unmäßige Sportuliren des Amtmanns zu Weimar bey Uns Beschwerde zu führen sich gemüßiget gesehen, sondern auch der ehemalige Bürgermeister Querndt [. . .] über die verzögerte Justiz Klage geführet, da doch diese Sache vorlängst hätte abgethan und erörtert seyn können; Alß begehren Wir hiermit gnädigst, doch ernstlich, ihr wollet führohin [. . .] dergleichen irregularitaeten abstellen, besonders aber der Gemeinde Oßmannstedt und dem Bürgermeister Querndt, ohne an jemands passiones euch zu kehren, streckliche Justiz administriren, auch letztern zu dem, was ihm von Gott und Rechtswegen gebühret, ohne Anstand verhelffen und dadurch verhüthen, daß wir mit fernern Beschwerden nicht behelliget werden. Außerdem Wir Uns gemüßiget sehen, euch durch unannehmliche Mittel zu einer Schuldigkeit anzuhalten." -- Deutsche Handschrift auf Papier, datiert Eisenach, den 18. April 1746. Mit rotem Siegel auf der Adressseite. -- Vierseitiger Brief (34 x 20,3 cm); knapp zwei Seiten mit dem Brieftext und eine Seite mit der Adresse beschrieben. -- Zustand: Papier gebräunt und etwas fleckig, mit kleinen Einrissen in der Mittelfalz.

Bemerkung:

Oßmannstedt ist heute ein Ortsteil der Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße im Nordosten des Landkreises Weimarer Land. -- Über Ernst August I. (Sachsen-Weimar-Eisenach) (Quelle: wikipedia): Ernst August I. (* 19. April 1688 in Weimar; gest. 19. Januar 1748 in Eisenach) war Herzog von Sachsen-Weimar und ab 1741 auch von Sachsen-Eisenach. Er stammte aus der ernestinischen Linie des Hauses Wettin. Leben: Ernst August I. war Sohn des Herzogs Johann Ernst III. von Sachsen-Weimar und dessen erster Frau Sophia Augusta, einer geborenen Prinzessin von Anhalt-Zerbst. Er bezog um 1706 die Universität Jena und wurde u. a. in Französisch von François Roux unterrichtet. 1707 wurde Ernst August I. für seinen verstorbenen Vater Mitregent seines Onkels Wilhelm Ernst. So lange wie sein Onkel lebte, hielt dieser die Zügel der Regierung allerdings fest in der Hand und beteiligte Ernst August I. kaum an der Verwaltung des Herzogtums. Erst als Wilhelm Ernst 1728 starb, begann Ernst August I. de facto die Regierung von Sachsen-Weimar auszuüben. Ernst August I. war ein prunkliebender Barockherrscher, der sein Land durch seine Eskapaden in den finanziellen Ruin trieb. Berüchtigt war er dafür, ehemalige Vertraute des Hofes, auf deren Vermögen er ein Auge geworfen hatte, ohne jeden Grund inhaftieren und sie erst wieder frei zu lassen, wenn sie dem Herzog ihr Vermögen überschrieben oder hohe Lösegelder gezahlt hatten. Eine Anzahl seiner Opfer ließ sich dieses Verhalten allerdings nicht gefallen und klagte beim Reichshofrat in Wien bzw. beim Reichskammergericht in Wetzlar erfolgreich gegen den Herzog. Die Prozesse dauerten jahrelang und trugen zum finanziellen Ruin des Herzogtums bei. Dazu sind noch die Ausgaben für Militär und Bauwerke zu zählen. Der Herzog unterhielt eine stehende Armee, deren Größe in krassem Missverhältnis zur Einwohnerzahl des kleinen Landes und zu seinen finanziellen Möglichkeiten stand. Die Soldaten wurden an Kursachsen oder den Kaiser vermietet. Unter den 20 Schlössern, die von ihm initiiert oder ausgebaut wurden, sind so bedeutende wie Schloss Belvedere bei Weimar und das Rokokoschloss in Dornburg, jedoch konnten nicht alle erhalten werden. Daneben pflegte er seine Leidenschaft für das Jagen (bei seinem Tod hinterließ er 1.100 Hunde und 373 Pferde) sowie die Frauen. Der Herzog unterhielt u. a. zwei adlige "Ehrenfräulein" und drei bürgerliche "Kammerfrauen". Verheiratet war Ernst August I. seit 1716 mit Eleonore Wilhelmine, einer geborenen Prinzessin von Anhalt-Köthen (1696-1726). Zu der in Nienburg (Saale) ausgerichteten Hochzeit nahm er seine Kapelle einschließlich Johann Sebastian Bach mit, und hier war es auch, wo der Komponist den Bruder der Braut, seinen künftigen Dienstherren Leopold von Anhalt-Köthen, kennen lernte. Ein Kind der Ehe mit Eleonore Wilhelmine war der Erbprinz Johann Wilhelm (1719-1732). Nach dem Tod seiner ersten Gattin heiratete Ernst August I. zunächst nicht wieder, sondern vergnügte sich mit Ehrenfräulein und Kammerfrauen. Erst als 1732 der Erbprinz Johann Wilhelm verstarb, begab sich der Herzog erneut auf Brautschau, da er einen Sohn brauchte, um die Dynastie vor dem Aussterben zu bewahren. 1734 heiratete er schließlich Sophie Charlotte Albertine, eine geborene Markgräfin von Brandenburg-Bayreuth. 1737 kam der Erbprinz Ernst August Constantin zur Welt. 1741 starb die neue Linie Sachsen-Eisenach mit dem Tod des Herzogs Wilhelm Heinrich aus, Eisenach fiel damit wieder, diesmal dauerhaft, an Sachsen-Weimar. Eine der wenigen positiven Entscheidungen des Herzogs war, dass er nun für Sachsen-Weimar die Primogenitur (von Kaiser Karl VI. 1724 bestätigt) festschrieb, so dass weitere Landesteilungen in Zukunft unterblieben. Ab 1741 wurde das Land Sachsen-Weimar-Eisenach genannt und hatte die Gestalt erreicht, die es bis zu den napoleonischen Wirren behalten sollte. Das Land bestand aus zwei größeren Gebieten um die beiden Hauptresidenzen Weimar und Eisenach, die nicht miteinander verbunden waren, und einem Flickenteppich kleinerer Gebiete und Ämter dazwischen. Nach dem Anfall von Sachsen-Eisenach hielt sich der jagdbesessene Herzog zum großen Teil im Eisenacher Landesteil auf, da ihm dieser für die Jagd besser geeignet schien. Den Erbprinzen ließ er in Weimar im Schloss Belvedere in der Obhut eines Hofmarschalls zurück. Er kümmerte sich nur selten um seinen Sohn, schickte höchstens schriftliche Anweisungen dessen Erziehung betreffend aus Eisenach. Der Prinz sah seinen Vater zum letzten Mal 1743 und danach bis zu dessen Tod 1748 nicht mehr. Ernst August I. versuchte im Herzogtum Sachsen-Weimar den Absolutismus durchzusetzen. Das geheime Ratskollegium als Beratungsorgan des Landesherren (die bisherige Regierung) wurde aufgelöst. Politische Entscheidungen fielen nach französischem Vorbild "im Kabinett", d. h. der Herzog fällte seine Entscheidung nach Vortrag der leitenden Beamten in seinen Privatgemächern. 1746 überreichen die Landesstände Eisenachs dem Herzog eine Denkschrift, in dem die ständigen Verstöße des Herzogs gegen die althergebrachten Rechte der Stände angeprangert wurden. Der Vorgang zeigte, dass die Einführung des Absolutismus auf Widerstände stieß, der absolutistische, im Falle Ernst August I. sogar despotistische Regierungsstil ließ sich nicht vollständig verwirklichen. Der Tod des Herzogs verhinderte eine Zuspitzung des Streites zwischen Landesherrn und Eisenacher Ständen. Ernst August I. hinterließ bei seinem Tod ein finanziell ruiniertes Land und einen minderjährigen Thronfolger. Sein Sarg befindet sich auf dem Historischen Friedhof Weimar in der Fürstengruft.