Beschreibung:

S. 203-217. Sonderdruck, geklammert in Papiereinband.

Bemerkung:

Aus der Bibliothek von Prof. Wolfgang Haase, langjährigem Herausgeber der ANRW und des International Journal of the Classical Tradition (IJCT). - Mit Widmung des Autors an W. Haase. - Name des Autors handschriftl. auf dem Einband, sonst tadellos. - Aus dem Text: Für eine Reihe überlieferter historiographischer Quellen konnte eine Benutzung durch den Verfasser der Historia Augusta (HA) erwiesen werden, für einige nicht mehr erhaltene wurde sie immerhin mit Erfolg postuliert. Schwieriger ist ? wegen des nurmehr in Umrissen sichtbaren Uberlieferungsganges der in die justinianischen Kodifikationen eingegangenen Dokumente ? der Nachweis direkt benutzter Rechtsquellen1. Rechtsmaterien, die in der HA vorkommen, sollten daher auch dann nicht allein an historiographischen Quellen gemessen werden, wenn ihre Historizität in den erhaltenen Rechts quellen keine unmittelbar evidente Bezeugung hat. In der Regel wird vielmehr schon der Aufweis sachlicher Übereinstimmung mit einer juristischen Quelle der HA-Kommentierung förderlicher sein als eine im Sachlichen allzu großzügige Kombination an Hand scheinbar kongruierender Historikernachrichten. An einer signifikanten Stelle aus der Vita des Antoninus Pius soll dies im folgenden erläutert werden. - Wikipedia: Karl-Heinz Schwarte (1934?2008), deutscher Althistoriker.