Beschreibung:

Bestätigung eines Vertrags zwischen Herman Balthasar von Butlar als Gläubiger und den Brüdern Hans Henrich und Burkhart Georg Hund von Wenkheim zum Altenstein als Schuldner, denen Butlar 3000 Gulden geliehen hatte. Nachdem es mit der Rückzahlung nicht funktioniert hatte, vielerlei Mißhelligkeiten auftraten und bereits die Räte des Amts Salzungen eingreifen mußten, habe man sich nunmehr geeinigt, dass die Brüder von Wenckheim für den Fall "nicht erfolgter gutlicher Zahlung, Capital und Zinßes" ihren Schafhof samt Schäferei, "Teichen, Äcker und Wiesen", als Sicherheit verpfänden. Da ein solches Geschäft nicht ohne den Konsens des Herzogs abgeschlossen werden durfte, erteilt er hiermit unter Angabe verschiedener Konditionen seine Zustimmung.. Deutsche Handschrift auf Papier, datiert Eisenach, 12. Februar 1621. Drei Folioseiten, mit papiergedecktem Siegel. -- Zustand: Papier gebräunt, mit kleinerem Einriss in der Mittelfalz.

Bemerkung:

Buttlar (auch Butler, Buttler oder Treusch von Buttlar) ist der Name eines alten fränkisch-hessischen Adelsgeschlechts, auch mit Besitzungen in Thüringen. -- Die Familie der Hund von Wenkheim (auch nur Hund(t) bzw. von Wenckheim) war ein fränkisches Adelsgeschlecht; sie saß auf Schloss Altenstein (Bad Liebenstein). --- Johann Ernst (* 9. Juli 1566 auf Burg Grimmenstein in Gotha; gest. 23. Oktober 1638 in Eisenach) war Herzog von Sachsen-Eisenach und von 1572 (nominell, zunächst unter Vormundschaft), ab 1586 mit eigenständiger Regentschaft (zusammen mit seinem Bruder Johann Casimir) auch Herzog von Sachsen-Coburg (bis 1596). Ab 1633 regierte er erneut neben Sachsen-Eisenach auch das Herzogtum Sachsen-Coburg, diesmal allein. Er stammte aus der Familie der ernestinischen Wettiner.