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An Hans Bußert und Libort Bose, Vormünder der Kinder des verstorbenen Caspar von Hanstein auf Schloss Oberellen, die den Pflichten ihrer Vormundschaft nicht zufriedenstellend nachgekommen seien. "Befehlen euch demnach, als Vormundern der Jungen von Hanstein hiermit, undt wollen, das ihr entweder selbst, oder durch einen gnugsamb gevolmächtigten Dinstags den 26. annahenden Monats May uff Unser Cantzley alhier, rechter früer tagzeit unausbleiblich erscheinet, Geschieht obangedeuter sachen halben vor unsern Cantzlar undt Räthen gutliche verhör undt handtlung zu pflegen.". Deutsche Handschrift auf Papier, datiert Eisenach, den 24. April 1612. 1 1/2 Folioseiten und eine Adressseite; mit papiergedecktem Siegel. -- Zustand: Mit 11 cm langem Einriss in der Mittelfalz; ansonsten gut.
Bemerkung:
Das Schloss Oberellen in Gerstungen befand sich von 1543 bis 1722 im Besitz der Adelsfamilie von Hanstein. -- Johann Ernst (* 9. Juli 1566 auf Burg Grimmenstein in Gotha; gest. 23. Oktober 1638 in Eisenach) war Herzog von Sachsen-Eisenach und von 1572 (nominell, zunächst unter Vormundschaft), ab 1586 mit eigenständiger Regentschaft (zusammen mit seinem Bruder Johann Casimir) auch Herzog von Sachsen-Coburg (bis 1596). Ab 1633 regierte er erneut neben Sachsen-Eisenach auch das Herzogtum Sachsen-Coburg, diesmal allein. Er stammte aus der Familie der ernestinischen Wettiner.