Beschreibung:

S. 119-136. Sonderdruck, Klebebindung in Papiereinband.

Bemerkung:

Aus der Bibliothek von Prof. Wolfgang Haase, langjährigem Herausgeber der ANRW und des International Journal of the Classical Tradition (IJCT). - Mit Widmung des Autors an W. Haase. - Einband leicht bestoßen, Name des Autors handschriftl. auf dem Einband, sonst sehr sauber. - Aus dem Text: Morphologisch gesehen ist der Nominativ (N), im Paradigma des Substantivs oder des Adjektivs, durch die spezifische Endung -s oder -0 (Null) gekennzeichnet ? z.B. dominus, rex (reg-s), oder consul0. Hier hat man das Recht, von einem Nullmorphem zu reden (ein zwar oft mißbrauchter Begriff!), denn, z.B. in der Opposition consul / consulem, nimmt 0 die Rolle von -s in urbs / urbem ein. Das den Kasus Bezeichnende (signifiant) ist ?null?, aber das Bezeichnete (signifié) ist ,,N?. Bekanntlich hat der Slavist André Vaillant in dieser formalen Dualität (gestützt auf die Homophonie von N und Akkusativ in den Neutra) die Möglichkeit einer Vermengung aufspüren wollen, nämlich 1. zwischen einem früheren indogermanischen Ergativ, das heißt einem aktiven Agens (Endung -s, die man in Zusammenhang bringen muß mit den Kasusformen -es / -os / -s des Genitiv-Ablativs) und 2. einem früheren Passivsubjekt mit Kasusendung Null. Man könnte diese vorgeschichtlichen Spekulationen, die an sich interessant sind, als nebensächlich für eine synchrone Studie der lateinischen Syntax betrachten. Es ist jedoch von großer Bedeutung, daß der N als einziger von allen Kasus in mehreren Flexionsklassen eine Kasusendung null aufweist, sich also auf den Stamm selbst beschränkt.