Beschreibung:

S. 7-16. Sonderdruck, Klebebindung in Kartoneinband.

Bemerkung:

Aus der Bibliothek von Prof. Wolfgang Haase, langjährigem Herausgeber der ANRW und des International Journal of the Classical Tradition (IJCT). - Mit Widmung des Autors. - Ein tadelloses Exemplar. - Aus dem Text: Das dänische Großreich, das seit der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts unter den Königen Waldemar I. (1157?1182), Knut VI. (1182-1202) und Waldemar II. (1202-1241) entstanden war, brach durch die Gefangennahme Waldemars II. und seines Sohnes und Mitregenten Waldemar III. (1223) und die sich daraus entwickelnde Schlacht von Bornhöved (1227) zusammen. Waldemar II. konnte jedoch nach diesen äußeren Mißerfolgen des Königtums dessen Machtposition im Innern des dänischen Reiches nicht nur vollständig bewahren, sondern 1241 durch das Jyske Low, das zum ersten Mal die ausschließliche Zuständigkeit des Königs für Gesetzesvorlagen und Rechtswahrung feststellte, sogar noch steigern. Waldemar II. legte aber in dem Bemühen, die Nachfolge seines ältesten Sohnes aus zweiter Ehe, Erik Plogpenning, nachdem frühen Tode Waldemars III. (1231) zu sichern und Auseinandersetzungen zwischen diesem und dessen jüngeren Brüdern zu vermeiden, den Grundstein für die Krise des dänischen Staates im Laufe der folgenden Jahrzehnte. Die von Waldemar II. geschaffene Hausordnung sah nämlich für die jüngeren Söhne als Entschädigung für den Verlust der Thronfolgerechte sog. Fürstenlehen vor. Diese Hausordnung konnte aber nur Bestand haben, wenn sich die jüngeren Brüder mit dem Verlust des Thronfolgerechtes abfanden, der ältere Bruder dagegen die Rechte dieser Fürstenlehen achtete. Auf jeden Fall waren diese eine große Gefahr für die Einheit des Reiches. Das von Waldemar II. für seinen Sohn Abel wiederhergestellte Herzogtum Schleswig konnte sich in den folgenden Jahrzehnten wirklich aus der Stellung einer dynastischen Sekundogenitur zu einem erblichen Lehensfürstentum entwickeln.