Beschreibung:

XIV, 745 S. ; 20 cm. Halbleder Privatbindung.

Bemerkung:

Aus der Bibliothek von Prof. Wolfgang Haase, langjährigem Herausgeber der ANRW und des International Journal of the Classical Tradition (IJCT) / From the library of Prof. Wolfgang Haase, long-time editor of ANRW and the International Journal of the Classical Tradition (IJCT). - altersgemäß sehr guter Zustand - EINLEITUNG -- Aufgabe der Metrologie. Einteilung des Stoffes. -- Der Mensch ist das Maß aller Dinge. Dieser oft angeführte Ausspruch des alten Protagoras bildet auch den Fundamentalsatz für die Lehre von den Maßen, die Metrologie. Alles Messen ist eine Vergleichung. Eine bestimmte Größe wird zu Grunde gelegt und diese als Maßstab auf alle gleichartigen Größen angewendet. Die daraus hervorgehende Verhältniszahl ist das Maß des gemessenen Gegenstandes. Zu allererst denn es läßt sich das überhaupt nicht von dem Begriffe menschlichen Seins und Wirkens trennen, müssen die räumlichen Ausdehnungen gemessen worden sein. Naturgemäß bildet hier der menschliche Körper selbst die Unterlage. Die Handbreite, die Armlänge, die ausgebreiteten Arme, der Fuß, der Schritt sind Maße, auf deren Gebrauch die Natur selbst den Menschen hinweist; sie sind bei allen Erwachsenen ungefähr gleich, sie lassen sich fast überall leicht anlegen, und reichen so für die Bedürfnisse des ersten Kulturzustandes aus. Die ausgeschrittene Länge wurde auf dem Ackerfelde zum Flächenmaß. Hundert Fuß lang, soweit als die Pflugstiere in einem Atem getrieben werden konnten, zog der Pflüger seine Furche, und fügte so viele neben einander daran, bis die Breite des beackerten Stückes der Länge gleich war. Dieses Geviert der hundertfüßigen Furche war bei Griechen und Italikern das ursprüngliche Flächenmaß. -- Von den natürlichen Maßen war es nur ein kleiner Schritt zu der Anwendung von künstlichen, nach einer vereinbarten Norm hergestellten Maßstäben. Die Baukunst läßt sich ohne dieselben nicht denken, daher finden wir bei den Ägyptern, den ältesten Baumeistern der Erde, auch die ältesten genau normierten Maßstäbe (§ 41, 1?3).