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137 S. Originalhardcover.
Bemerkung:
Aus der Bibliothek von Prof. Wolfgang Haase, langjährigem Herausgeber der ANRW und des International Journal of the Classical Tradition (IJCT). - Bleistiftanmerkung auf Einband, sonst sehr gut und sauber. - Einleitung: 107 Inskriptionen der Pandekten nennen Hermogenian, jedesmal die gleiche Schrift, die iuris epitomae in 6 Büchern (IE). Die Fragmente haben Fragen aus allen Rechtsgebieten zum Gegenstand. Kein Jurist ist angeführt, nur zweimal ein Kaiser. Die Schrift gehört zu den Ausläufern der klassischen Rechtsliteratur. Manche Stellen gleichen anderen der Klassiker so sehr, daß sie ihnen entlehnt sein müssen. Alles Weitere über die Schrift und ihren Verfasser ist ungewiß. Zur Datierung des Werkes werden mehr oder weniger bestimmt drei Meinungen vertreten. Eine erste Gruppe rechnet Hermogenian zu den letzten Spätklassikern. Eine zweite setzt ihn Mitte des 4. Jh., eine dritte um 300 an. Andere begnügen sich mit der Feststellung, daß Hermogenian nicht mehr zu den Klassikern zu zählen ist. Außer der Datierung gibt es weitere Fragen. Wer war der Verfasser? Ist er identisch mit dem gleichnamigen Codexherausgeber? War er Rechtslehrer oder Praktiker? Waren die IE nichts weiter als ein Auszug aus der klassischen Rechtsliteratur und geben sie also den klassischen Rechtszustand wieder? Wieweit beherrschte Hermogenian die klassischen Lehren? Welche Schriften benutzte er und wie verarbeitete er sein Material? Wie fand er die klassischen Texte vor und welche Veränderungen vollzogen sich nach ihm an ihnen? Hat er Vorläufer? Bisher wurden den IE zwei eigene Untersuchungen gewidmet, die aber beide so lange zurückliegen, daß sie nur noch bedingt verwertbar sind. Josef Finestres y de Monsalvo hat einen zweibändigen Kommentar zu den IE geschrieben (Cervera 1757). In der Dissertatio praeliminaris de Hermogeniano et eins scriptis wird die Schrift zum ersten Mal charakterisiert und ihr Titel gedeutet. Der Verfasser habe die Meinungen der älteren Juristen gesammelt und geordnet und gelegentlich aus eigener Feder etwas hinzugefügt (es folgt ein Verzeichnis der wahrscheinlichen und der möglichen Entlehnungen). Hermogenian habe in der Mitte des 4. Jh. gewirkt; er sei mit dem Codexherausgeber, den Finestres nach 365 datiert, identisch, und habe im Codex das gleiche Verfahren auf die kaiserlichen Konstitutionen angewandt. Heinrich Dirksen hat in einem postum veröffentlichten Aufsatz ?Finestres? Ergebnisse aufgegriffen. Nachdem er einzelne als unbeweisbar verworfen und an Hand von Konfrontationen der Texte Hermogenians Verfahren bei der Epitomierung kurz geschildert hat, entwickelt er die These, die IE seien Justinians predigesto gewesen. Er hat damit kein Echo gefunden. Die einzelnen Beobachtungen, auf die er seine These stützt, erweisen sich bei genauer Nachprüfung als unzutreffend. Auf eine Widerlegung im Einzelnen kann verzichtet werden.