Beschreibung:

52 S. : mit Abb. ; 8 OBroschur, Klammerheftung, mit Ordnungspanderole auf Einband

Bemerkung:

Einband leicht lichtrandig, Seiten sauber, ohne Einträge, ExLibris auf Einbandinnenseite, papierbedingt etwas randgedunkelt, zwei Blatt druckbedingt etwas knitterspurig, Josef ?Jupp? Angenfort (* 9. Januar 1924 in Düsseldorf; ? 13. März 2010 ebenda) war ein deutscher Politiker (KPD/DKP). Dem Landtag Nordrhein-Westfalen gehörte er von 15. Mai 1951 bis 4. Juli 1954 an. 1949 kehrte er in seine Heimatstadt Düsseldorf zurück, wurde Mitglied und bald darauf Vorsitzender des Zentralbüros der Freien Deutschen Jugend in Westdeutschland. Diese wurde 1951 von der Bundesregierung verboten. Angenfort wurde 1951 für die KPD der jüngste Landtagsabgeordnete in Nordrhein-Westfalen. Seine Immunität als Landtagsabgeordneter der KPD in NRW konnte Angenfort als Vorsitzenden der verbotenen FDJ in Westdeutschland im März 1953 nicht vor der Festnahme durch die Sicherungsgruppe Bonn des Bundeskriminalamts bewahren. Die Bundesanwaltschaft, die den Haftbefehl gegen Angenfort ausgestellt hatte, berief sich darauf, dass Organe des Bundes auf Gesetze der einzelnen Bundesländer keine Rücksicht zu nehmen brauchen. Er wurde wegen Hochverrats angeklagt und vom Bundesgerichtshof am 4. Juni 1955 (StE 1/52, NJW 1956, 231) wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens, wegen Geheimbündelei und Zugehörigkeit als Rädelsführer zu einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zu einer fünfjährigen Zuchthausstrafe verurteilt. Der BGH führte aus, ein Massen- und Generalstreik könne Gewalt im Sinne des StGB § 80 Abs. 1 Nr. 1 StGB sein. Gegen ihn wurde wohl das erste Zuchthausurteil eines bundesdeutschen Gerichts wegen einer politisch motivierten Straftat nach 1945 gefällt, das höchste Strafmaß, das überhaupt in dieser Zeit gegen Kommunisten verhängt wurde. Im April 1957 wurde Angenfort von Bundespräsident Theodor Heuss unter Auflagen begnadigt. Als dessen Nachfolger Lübke diesen Beschluss aufgrund Verstoßes gegen die Auflagen widerrief, wurde Angenfort im Februar 1962 erneut festgenommen. Er floh daraufhin von einem Gefangenentransport, ging in die Illegalität und setzte sich später in die DDR ab