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Beschreibung:
V, 310 S. 23 x 15 cm, Halbleder
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Einband berieben und bestoßen. Schnitt angeschmutzt. Bibliotheksexemplar (Koen. Preuss. Amtsgericht Haigerloch) mit den üblichen Stempeln und Eintragungen. Schmutztitel mit Einrissen, Anschmutzungen und Knicken. Vorderer Falz sich öffnend. Gelegentlich wenig fleckig. "Max Hachenburg (geboren 1. Oktober 1860 in Mannheim; gestorben 23. September 1951 in Berkeley) war ein deutscher Jurist und Rechtspublizist. Er galt als führender Wirtschaftsjurist seiner Zeit, veröffentlichte unter anderem einflussreiche Kommentar zum Handelsgesetzbuch und zum GmbH-Gesetz. Des Weiteren engagierte er sich in den juristischen berufsständischen Vereinigungen. Ab 1933 wurde er in Deutschland als Jude verfolgt und emigrierte in die USA. Hachenburg entstammte einer angesehenen jüdischen Kaufmannsfamilie in Mannheim, sein Vater Heinrich Hachenburg war dort Handelssensal, seine Mutter Johanna die Tochter des Lehrers[1] (nach anderer Quelle: des Rabbiners) Elias Präger aus Altdorf. Ab 1878 studierte er Rechtswissenschaften in Heidelberg, Leipzig und Straßburg. Sein Doktorexamen legte er 1882 in Heidelberg ab, am 15. September 1885 wurde er als Rechtsanwalt in Mannheim zugelassen. 1889 heiratete er seine Frau Luise (geborene Simons), das Paar hatte zwei Töchter und einen Sohn. Ab 1933 sah sich Hachenburg zunehmend Repressalien durch den nationalsozialistischen Staat ausgesetzt. So wurden ihm seine Ehrentitel entzogen und die Publikationstätigkeit erschwert. Bei den Novemberpogromen 1938 wurde seine Wohnung und seine Kanzlei schwer verwüstet. Am 30. November 1938 wurde ihm die Zulassung als Anwalt entzogen. Als 78-Jähriger flüchtete er im Juni 1939 vor der nationalsozialistischen Verfolgung zunächst nach Zürich und später weiter nach England, wohin sich bereits sein Sohn in Sicherheit hatte bringen können. 1946 siedelte er in die USA über, wo er fünf Jahre später starb. Seine Frau war bereits 1933 gestorben, seine beiden Töchter kamen im Konzentrationslager Auschwitz um. Max Hachenburg war nicht nur ein erfolgreicher Rechtsanwalt in Mannheim, sondern durch seine umfangreiche Publikationstätigkeit und das Engagement beim Deutschen Anwaltverein und beim Deutschen Juristentag auch einer der profiliertesten Juristen der Weimarer Republik. Dazu trug zum einen die Spezialisierung auf das eben erst entstandene Segment des Wirtschaftsrechts bei, zum anderen sein knapper und pointierter Schreibstil, dessen kritische Bezeichnung ?Lapidarstil? von ihm selbst als durchaus treffend gesehen wurde. So wie Hermann Staub die systematische Analyse der einzelnen Paragraphen in das Kommentarwesen eingeführt hatte (die ?talmudische Methode?), begründete Hachenburg in den Kommentaren die kritische Würdigung der Einzelvorschriften und Urteile. Ab 1906 führte Hachenburg den von Hermann Staub begründeten Kommentar zum GmbH-Gesetz fort, wobei er für die zweite Auflage auf dessen Nachlassnotizen zurückgriff. Die von Hachenburg bearbeitete Kommentierung entwickelte sich in den Folgejahren zu einer der bedeutendsten Referenzen im GmbH-Recht und erreichte bis 1927 fünf Auflagen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der ?Hachenburg? von anderen Autoren fortgesetzt und zu einem Großkommentar erweitert, der bis 1997 insgesamt acht Auflagen erreichte. Heute knüpft der von Peter Ulmer, Mathias Habersack und Marc Löbbe herausgegebene ?Großkommentar zum GmbHG? ausdrücklich an die von Hachenburg begründete Kommentartradition an. Gemeinsam mit Adelbert Düringer gab Hachenburg zudem ab 1899 einen Kommentar zum gerade in Kraft getretenen Handelsgesetzbuch heraus, der in der zweiten Auflage bereits vierbändig war. Die ab 1930 erscheinende dritte Auflage konnte nicht mehr vollendet werden. Sie wurde 1935 auf nationalsozialistischen Druck hin eingestellt, weil der Einfluss jüdischer Rechtswissenschaftler aktiv bekämpft wurde. Stattdessen erschien 1939 ein vom Staatssekretär im Reichsjustizministerium Franz Schlegelberger bearbeiteter HGB-Kommentar in zwei Bänden. Hachenburg war regelmäßiger Autor mehrerer bedeutender juristischer Zeitschriften der Weimarer Republik. Für die Deutsche Juristen-Zeitung verfasste er 21 Jahre lang eine wöchentliche Kolumne. In der Juristischen Wochenschrift begründete er ? gegen den Protest des Reichsgerichts ? die bis dahin allgemein unübliche kritische Besprechung von Urteilen. In seiner Verbandstätigkeit war Hachenburg Mitglied der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentags und Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins. Er war maßgeblich befasst mit den Arbeiten zur Reform des noch aus der Kaiserzeit stammenden Aktienrechts, die später zum neuen Aktiengesetz von 1937 führten. Hachenburg war von 1920 bis 1926 Mitglied des vorläufigen Reichswirtschaftsrats der Weimarer Republik. Er war jeweils ein Jahr lang Präsident der jüdischen Synode Badens (1898) und des jüdischen Oberrats (1901). Zudem war er Mitglied der Mannheimer Freimaurerloge ?Carl zur Eintracht?. (Wikipedia)