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362 Seiten. Broschiert.
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Aus der Bibliothek von Prof. Wolfgang Haase, langjährigem Herausgeber der ANRW und des International Journal of the Classical Tradition (IJCT) / From the library of Prof. Wolfgang Haase, long-time editor of ANRW and the International Journal of the Classical Tradition (IJCT). - altersgemäß sehr guter Zustand mit Verfasserwidmung - Einleitung -- In einem Agrarland,wie es Ägypten während der ganzen Antike gewesen ist, hat die Bewirtschaftung Und damit auch die Verpachtung.von Grund und Boden stets eine wichtige Rolle gespielt. Dabei bieten die zahlreichen Urkundentexte auf Papyri eine sehr gute Grundlage zur Untersuchung der Pacht als einer wirtschaftlichen und juristischen Institution und liefern nebenbei noch wichtige Hinweise auf die landwirtschaftlichen Praktiken in Ägypten vom 3.Jhrdt.v.Chr. bis in das 7.Jhrdt.n.Chr., also während eines Zeitraums, in dem Ägypten als eines der wichtigsten Exportländer für Getreide im Mittelmeerraum galt. -- Die Hauptgrundlage für die folgende Untersuchung bilden die Pachtverträge über alle verkommenden Landkategorien, sowie entsprechende Vertragsauszüge der Registerbehörden und in geringerem Umfang auch einige Pachtzinsquittungen für den oben genannten Zeitraum, soweit sie in griechischer Sprache abgefaßt sind. -- Obwohl die in staatlichem Besitz befindlichen Ländereien, vor allem in der.ptolemäischen und römischen Periode in Ägypten ? nicht mehr.in der Zeit vom 4.Jhrdt.n.Chr. ab -einen ganz erheblichen Teil des anbaufähigen Bodens umfaßten, gibt es bis? heute keine Untersuchung über die Verpachtung des Staatslandes. Hier wurde sie soweit berücksichtigt, als der Pächter ein Pachtgesuch an den Strategen oder Basiliko- grammateus richtete, d.h. also, soweit zwischen dem Pächter und der dafür zuständigen Behörde ein Vertrag ab-geschlossen wurde. Das war, soweit ich sehe, in ptolemäischer Zeit nie der Fall? Dagegen finden sich sowohl für die ptolemäische als auch besonders für die römische Zeit Beispiele dafür, daß der Pächter von Staatsland dieses in Afterpacht weitervergibt. -- An dieser Stelle können nicht alle mit der Pacht zusammenhängenden Fragen behandelt werden; vielmehr wurden die Teilfragen herausgegriffen, die sich auf den Pachtzins, die Anbauvorschriften und schließlich die Strafklauseln beziehen.