Beschreibung:

Landesrecht Preußen mit Lauenburg (Nachtrag), Die übrigen Bundesstaaten, III. Dispensationswesen, Anhang: Außerdeutsches Eheschließungsrecht, Ehemündigkeitstabelle).. XXIV, 42 S.; VIII, S. 29-137 18 x 13 cm, Halbleinen

Bemerkung:

Einband berieben und bestoßen. Bibliotheksexemplar (Koen. Preuss. Amtsgericht Haigerloch) mit den üblichen Stempeln, Eintragungen und Aufklebern. "Adolf Stölzel (* 28. Juni 1831 in Gotha; ? 19. April 1919 in Berlin) war ein deutscher Rechts- und Geschichtswissenschaftler. Als Kronsyndikus saß er im Preußischen Herrenhaus. Adolf Friedrich Stölzel war der Sohn des Ernst Georg Stölzel (1795?1837) und der Ulrike Dorothee Schmidt (1798?1881). Sein Großvater war Ernst Heinrich Stölzel (1755?1797), Sekretär des Oberhofmarschallamtes zu Gotha. Nach dem Abitur am Gymnasium in Kassel begann Stölzel Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg zu studieren. 1850 wurde er mit Franz Rang im Corps Teutonia Marburg aktiv.[2] Als Inaktiver wechselte er an die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Sein staatlicher Vorbereitungsdienst dauerte mit mehr als sieben Jahren verhältnismäßig lang. Stölzel war während seines gesamten Referendariats nebenher bei Anwälten tätig. 1860 begann er seine Laufbahn im Staatsdienst als Stadtgerichtsassessor in Kassel und zwei Jahre später wurde er Assessor am kurhessischen Obergericht. 1867 übernahm Stölzel im Kreisgericht von Kassel sein erstes Richteramt. Innerhalb weniger Jahre erfolgten zahlreiche Beförderungen: Kreisgerichtsrat in Kassel (1869), Kammergerichtsrat in Berlin (1872) und schließlich die Ernennung zum Geheimen Justizrat (1875). Nach seiner Promotion zum Marburger Doctor juris honoris causa 1872 wurde er 1876 zum Mitglied der preußischen Justiz-Prüfungskommission berufen, die in Berlin für die große juristische Staatsprüfung in Preußen zuständig war.[3] Nach seiner Beförderung zum Geheimen Oberjustizrat folgte 1886 die Ernennung zum Präsidenten der Justiz-Prüfungskommission. Seit 1887 war er zudem Honorarprofessor für Zivilrecht und Rechtsgeschichte an der Friedrich-Wilhelms-Universität. 1891 wurde er wegen seiner besonderen Verdienste zum Kronsyndikus und damit auf Lebenszeit Mitglied des preußischen Herrenhauses. Bis zu seinem Tode war Stölzel literarisch tätig. Im Alter von 80 Jahren schrieb er seine Lebenserinnerungen; diese sind jedoch unveröffentlicht geblieben. Das Manuskript nebst umfangreichem dokumentarischem Material befindet sich in einem Archiv in Hessen. Am 19. November 1860 hatte Stölzel in erster Ehe die Anna Engelhard (1839?1873) geheiratet, eine Tochter des späteren Kasseler Obergerichtsdirektors Wilhelm Gotthelf Engelhard (1785?1848) und der Louise Waitz (1801?1848). Anna Engelhard war eine Enkelin der Magdalena Philippine Gatterer, einer bekannten Dichterin. Aus dieser Ehe stammten drei Kinder. Die zweite Ehe Stölzels` mit Henriette Weinrich (1835?1915) blieb kinderlos. Die von Stölzel verfassten juristischen Lehrbücher waren vor allem für die praktische Ausbildung der Referendare bahnbrechend. Sein 1894 erschienenes Buch Schulung für die zivilistische Praxis hat bestimmte konkrete Aktenfälle aus der Praxis erschöpfend dargestellt. Stölzel hat klar erkannt, dass man an praktischen Fällen mehr lernt als an aller Theorie. Seit dem Wintersemester 1893/94 hielt Stölzel eine zweistündige Vorlesung zur ?Schulung für die civilistische Praxis?. Er hatte es sich zur Aufgabe gemacht, ?wichtigste Grundsätze des Zivilprozesses? zu behandeln. ?Die Berliner Referendare waren vom Kammergerichtspräsidenten auf die Vorlesung hingewiesen worden. Mehr als 600 Zuhörer füllten das Auditorium maximum der Berliner Universität.? Stölzels allgemein bekannte Vorlesungen zur ?Schulung für die civilistische Praxis? wurden als ?epochemachend? angesehen, weil sie in dieser Form zuvor nirgends gehalten wurden. ?Wenn heute an allen Universitäten und an den meisten größeren Gerichten praktische Übungen veranstaltet werden, aus denen die jungen Juristen für die praktische Rechtsanwendung den reichsten und dauernsten Nutzen ziehen, so ist dieser Erfolg zum großen Teile auf das Beispiel und die Anregung Stölzels zurückzuführen.? (Wikipedia)