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S. 207-234. Originalbroschur.
Bemerkung:
Einband leicht berieben. Papierbedingt leicht gebräunt. - "Die moderne Krebsbehandlung ist durch die Fortschritte der Strahlentherapie in ein neues, hoffnungsreicheres Stadium getreten. Das Indikationsgebiet der bisher vorherrschenden, chirurgischen Krebstherapie wird insbesondere, was die hyperradikalen Operationen betrifft, durch die Röntgen- und Radiumbehandlung immer mehr eingeengt. Andererseits hat die Radiotherapie neue Indikationsgebiete für chirurgische Eingriffe erschlossen, speziell durch Zugangsoperationen zu den inoperablen Drüsentumoren und Binnenkrebsen, wie durch die chirurgische Einführung von Radiumröhrchen in oder an den Krankheitsherd. Die End-Entscheidung, ob die operative oder die Strahlenbehandlung oder die Verbindung der beiden Methoden die für den vorliegenden Fall objektiv besten Heilaussichten bietet, können - wie überall in therapeutischen Fragen - nur genügend zahlreiche Erfahrungstatsachen bringen. Jede subjektive Einstellung ist - insbesondere bei den malignen Erkrankungen und deren operativen Behandlungsmethoden, die beide an sich mit einer Lebensgefahr verbunden sind - von Übel. Nach dem heutigen Stande der Strahlentherapie ist es nicht mehr angängig, nur jene Fälle von allgemeiner Inoperabilität der Bestrahlung zuzuführen, die "für den Operateur von vornherein einen Mißerfolg bedeuten, es ist besser, er verliert sie an einen Radiologen, als durch den Tod". Ebensowenig ist die Grenzüberschreitung seitens des Strahlentherapeuten berechtigt, wenn er gut operable Binnenkrebse z. B. Magen-Darmkrebse im Frühstadium, bei denen erfahrungsgemäß die Chirurgie der Radiotherapie überlegen ist, nicht dem Chirurgen überweist. Ein Strahlentherapeut, der seinen Kranken nicht die Wohltaten der Operation zukommen läßt, macht sich demnach ebenso schuldig, wie ein Operateur, der seinen Kranken die Segnungen der Strahlentherapie vorenthält."