Beschreibung:

97 S.; Tab.; 24,5 cm; fadengeh. Orig.-Pappband.

Bemerkung:

Gutes Ex.; Stempel u. minimale hs. Eintragungen. - Während der im Jahre 1940 herausgegebene Nachtrag hauptsächlich die durch die Neuordnung des Abschnittes "Polen" eingetretenen Veränderungen der im Jahre 1939 erschienenen 52. Auflage enthält, sind in dem vorliegenden "Zweiten Nachtrag" die Veränderungen zusammengestellt, die sich durch die Auflösung des Abschnittes Jugoslawien und die weiteren Veränderungen im Südostraum ergaben. Demzufolge wurden neue Abschnitte für Kroatien und Serbien gebildet. Die Abschnitte Bulgarien, Rumänien und Ungarn wurden neu gestaltet, die Abschnitte Deutschland (bei den Reichsbahndirektionen Villach und Wien), Griechenland, Italien (mit den in Albanien und Montenegro liegenden Eisenbahnen) und Türkei entsprechend geändert. Weiter sind zum Abschnitt Generalgouvernement (S. 40-45 des ersten Nachtrags) die Änderungen aufgenommen, die durch die Neubildung der Ostbahn-Bezirksdirektion Lemberg, die Auflösung der Ostbahn-Bezirksdirektion Lublin und den Streckenausgleich unter den benachbarten Ostbahn-Bezirksdirektionen eingetreten sind. Im Abschnitt Deutschland sind bei der Reichsbahndirektion Karlsruhe die von dieser verwalteten Eisenbahnstrecken im Elsaß, bei der Reichsbahndirektion Saarbrücken die von dieser verwalteten Strecken in Lothringen und Luxemburg, bei der Reichsbahndirektion Königsberg (Pr) die Strecken des Bialystoker Bezirks nachgetragen. Wie beim ersten Nachtrag, so wird es im allgemeinen auch bei diesem Nachtrag nicht erforderlich sein, ihn in das Hauptwerk vollständig einzubessern. In der Regel wird es ausreichen, in dem Hauptwerk nur auf die wichtigsten Änderungen durch einen Vermerk hinzuweisen. Bei Benutzung des Stationsverzeichnisses wird zweckmäßig zunächst im alphabetischen Teil des Nachtrags festzustellen sein, ob darin für den gesuchten Bahnhof Angaben enthalten sind, durch die das Hauptwerk oder der erste Nachtrag geändert ist. (Vorwort)