Beschreibung:

230 S., mit 20 Abb., 8°, Priv. Halbleinen d. Zt.

Bemerkung:

"Nur wenigen, die an Ort und Stelle den Prozeß verfolgen konnten, ist es klar geworden, warum eigentlich der Oberstaatsanwalt das freisprechende Urteil der ersten Instanz anfocht, weshalb Geschehnisse, die zum Teil fünf Jahre zurückliegen, mit einem ungeheuren Zeugenapparat in epischer Breite wieder aufgerollt wurden. Unter den Auguren erfuhr man, daß dem Rechtsausschuß des Reichstages zwei neue Gesetzentwürfe zugeleitet worden sind. Einer davon soll das Wahrsagen verbieten, ein anderer jeden hypnotischen Einfluß auf einen Dritten unter Strafe stellen. [...] Sowohl dem Wahrsage- wie dem Hypnosegesetz sollte wohl durch Hellseherprozeß der Weg geebnet werden." - Neun wiedergegebene Verhandlungstage mit vielen Zeugenaussagen, danach unter Ausschluss der Öffentlichkeit u.a. die Sachverständigen: Prof. Dr. Nippe u. Prof. Dr. Dessoir. Die Angeklagte wurde auch in der zweiten Instanz freigesprochen. - Rücken leicht berieben u. leimschattig; Titel gestempelt; das Bild von Prof. Dr. Nippe wurde von Verlagsseite überklebt; papierbedingt gebräunt, sonst ein sehr gutes Expl.