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344; 551 S., gebundene Ausgaben.
Bemerkung:
Aus der Bibliothek von Prof. Wolfgang Haase, langjährigem Herausgeber der ANRW und des International Journal of the Classical Tradition (IJCT). Tadellose Exemplare. - Fotomechanischer Nachdruck der Orig.-Ausgabe 1871. - Inhalt des ersten Bandes. Erste Abtheilung: Zur Kritik und Auslegung der nicht-juristischen römischen Klassiker. I. Ueber Cicero's untergegangene Schrift: De iure civili in artem redigendo. II. Die Auszüge aus den Schriften der römischen Rechtsgelehrten, in den Noctes Atticae des A. Gellius. III. Die römisch-rechtlichen Quellen der Grammatiker Verrius Flaccus und Festus Pompeius. IV. Die historische Beispiel-Sammlung des Valerius Maximus und die beiden Auszüge derselben. V. Die Quellen der Historia naturalis des Plinius, insbesondere die römisch-rechtlichen. VI. Römisch-rechtliche Nachweisungen in den Schriften der lateinischen Epistolographen, aus dem Zeitalter der christlichen R. Kaiser VII. Auszüge aus den Schriften der römischen Rechtsgelehrten übertragen in die Werke des Boethius. *VIII. Ueber die durch Isidor von Sevilla benutzten Quellen des römischen Rechts. Nachtrag zu dieser Abhandlung. IX. Die römisch-rechtlichen Mittheilungen in des Tacitus Geschichtsbüchern X. Beiträge zur Auslegung einzelner Stellen in den Kaiserbiographien des Suetonius. Nachtrag zu dieser Abhandlung. XI. Beitrag zur Auslegung einiger Stellen in des Com. Fronto Reden und Briefen. XIT. Ueber die, durch griechische und lateinische Rhctoren angewendete, Methode der Auswahl und Benutzung von Beispielen römisch-rechtlichen Inhalts. XIII. Ueber einige, von Plutarch und Saidas berichtete, Rcchtsfülle ans dem Bereiche der römischen Geschichte. XIV. Die Wirksamkeit der Ehegelöbnisse, nach den Bestimmungen einzelner Ortsrechte im Bereich der römischen Herrschaft. XV. Die Scholiasten desHoraz, als Berichterstatter über römisch-rechtliche Gegenstände. Znsätze des Herausgebers. - Inhalt des zweiten Bandes. Zweite Abtheilung: Zur Kritik und Auslegung der juristischen Quellen römischer Rechts- und Alterthumskunde. I. Ueber die Adressen der Constitutionen römischer Kaiser. II. Ueber einzelne Gattungen und Arten der Rom. Kaiser-Coustitutionen. Theil I. Die, aus Fragmenten der Papyrus-Handschriften zu Leyden und Paris zusammengestellte, Urkunde einer kaiserlichen Constitution. II. Die pragmatischen Sanctionen. III. Die goldenen Kaiser-Bullen der Byzantiner. III Ueber die Collatio Legum Mosaicarum et Romanarum. Anhang. Hincmar, Erzbischof von Rheims, als Kenner der Quellen des römischen Rechts. IV. Das Rechtsbuch des Constantin. Harmenopulus und die alte Glosse der Turiner Institutionen-Handschrift. Nachtrag zu dieser Abhandlung. V. Ueber ein, in Justinian's Pandekten enthaltenes, Verzeichniss ausländischer steuerpflichtiger Waaren. VI. Das Polizei-Gesetz des Kaisers Zeno, über die bauliche Anlage der Privathäuser in Constantinopel. VII. Die Quellen der römisch-rechtlichen Theorie von der Auslösung der in fremde Gefangenschaft gerathenen Personen. VIII. Von den Pflichten der Pietät gegen die Person des regierenden römischen Kaisers. IX. Ueber die Verdienstlichkeit methodischer Sprachforschung, in Beziehung auf die Textes-Kritik und Auslegung römischer Rechts-Quellen. Dritte Abtheilung: Zur römisch-rechtlichen Epigraphik. I. Von den Zeugnissen der Epigraphik über die Persönlichkeit und über das Zeitalter einzelner römischer Rechtsgelehrten. *II. Ueber die Zeugnisse der Epigraphik bezüglich der Decemviri und Quindecimviri litibus iudicandis. III. Ueber ein epigraphisches Zeugniss von der Weihung des zur Zeit des Neronischen Stadtbrandes gelobten Heiligthums in Rom. IV. Ein Beitrag zur Auslegung der epigraphischen Urkunde einer Städte-Ordnung für die latinische Bürgergemeinde zu Salpensa. Vierte Abtheilung: Zur Gelehrtengeschichte der römischen Rechtswissenschaft. I. Die römisch-rechtlichen Quellen des Magister Dositheua. II. Der Eechtsgelehrte und Taktiker Pateraus, ein Zeitgenosse der Antonine III. Der Rechtsgelehrte Aulus Cascellius, ein Zeitgenosse Cicero's *IV. Ueber die schriftstellerische Bedeutsamkeit des römischen Rechtsgelehrten Aemil. Papinianus. ?V. Ueber des Hermogenianns Libri iuris epitomarum. * VI. Zur Würdigung der Verdienste des Gregor. Haloander um die Textes-Kritik der Justinianischen Rechtsquellen. Zusätze des Herausgebers.