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Beschreibung:
VI, 62 S. ; 8. Broschiert.
Bemerkung:
Aus der Bibliothek von Prof. Wolfgang Haase, langjährigem Herausgeber der ANRW und des International Journal of the Classical Tradition (IJCT). - leicht berieben und bestoßen, ansonsten tadelloser Zustand - In der Beurteilung der kleinen, unter Sallusts Namen überlieferten Invektive gegen Cicero stehen vier Ansichten hauptsächlich einander gegenüber. -- Wirz brachte die Schrift in Zusammenhang mit dem Auftauchen einer apokryphen Literatur in den ersten Jahrzehnten nach Caesars und Ciceros Tod, einer anticicero-nianischen Literatur, die sich die Namen des L. Catilina, C. Antonius, C. Sallustius, vielleicht auch anderer, borgte; ?besonderen Erfolg erzielte man mit einer Rede des letzteren, des Geschichtsschreibers dercatilinarischen Verschwörung, gegen den Mann, der sie gemacht hatte, gegen den Konsul des Jahres 63; man erfand sie in der Form einer Abwehr des Quaestors bezw. Quaestoriers gegen eine Insulte des Konsulats im Senat im Jahre 54, die im Epilog gewissermaßen in einem Brennpunkt den Abscheu zusammenfaßte, den die hauptsächlich aus dem Briefwechsel zutage tretende Doppelzüngigkeit des Retters Roms erzeugt hatte?. -- Wirtz war der Meinung, daß die Streitschrift nur wirksam gewesen sein könnte nach dem Erscheinen von Ciceros Rechtfertigungsschrift de consiliis im Jahre 42; an der Autorschaft Sallusts sei festzuhalten. -- Zielinski sieht in dem Verfasser des Stückes einen schlechten griechischen Rhetor aus dem Kreise des Asinius Pollio, der die Angaben seiner trefflichen Quellen mit schulmäßiger Technik zurechtstutzte. Zum Beweis führt er an: ?Der Vorwurf § 2 at scilicet ? perdidicisti enthält eine nur für Griechen verständliche Bosheit; die merkwürdige Ansicht, daß aus den [..] gute Redner wer- den, ist dem Aristophanesleser (Ritter 879 und sonst) bekannt?. Dazu Süss 249; 261; E. Meyer, Der Emporkömmling, Diss. Gießen 1912.