Beschreibung:

VI; zus. 536 S., mit 1 Faltblatt. Broschiert.

Bemerkung:

Aus der Bibliothek von Prof. Wolfgang Haase, langjährigem Herausgeber der ANRW und des International Journal of the Classical Tradition (IJCT) / From the library of Prof. Wolfgang Haase, long-time editor of ANRW and the International Journal of the Classical Tradition (IJCT). Bände gering lichtrandig bzw. im Rücken verblaßt. - 2 Bände. - Das erste grundsätzliche Problem, vor das uns die Constitutio Antoniniana stellt, besteht in der Alternative, ob Caracalla lediglich den bis dahin noch nicht zu römischen Bürgern erhobenen freien Angehörigen des Imperium Romanum viritan, d.h. als Einzelpersonen, oder gruppenweise, wie etwa als Angehörigen bestehender Gebietskörperschaften, die civitas Romana schenkte oder ob der Kaiser darüber hinaus mit der CA noch eine umfassende oder partielle wesentliche Neuorganisation des Reiches oder einzelner Rechtsbereiche verband. Denn immerhin war unschwer vorauszusehen, daß beispielsweise schon allein die Universalität der CA das bisherige, prinzipiell gleichwertige Verhältnis der zahlreichen Bürgerrechte zu einander, unter denen selbst der civitas Romana für manchen Bürger einer alten, ruhmreichen Polis lediglich ein besonderer Vorrang zugekommen sein mag, zumindest faktisch grundsätzlich umstürzen mußte. Es dürfte daher durchaus nicht abwegig sein zu fragen, ob die CA solche möglichen oder tatsächlichen Folgewirkungen in bestimmte Bahnen zu lenken versuchte oder sie - und ggf. weshalb sie - dergleichen unterließ. (Einleitung).