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S. 321-344. Sonderdruck, Klebebindung in Papiereinband.
Bemerkung:
Aus der Bibliothek von Prof. Wolfgang Haase, langjährigem Herausgeber der ANRW und des International Journal of the Classical Tradition (IJCT). - Mit Widmung des Autors an Dr. Haase. - Ein sehr gutes und sauberes Exemplar. - Aus dem Text: Wir setzen die Dichotomie von Systematischen und Historischen Wissenschaften als oberste und vollständige Disjunktion an und definieren beide dadurch, daß der diachronischen Dimension (der Distanz zwischen Gegenwart und Objektbereich) bei den Historischen Wissenschaften eine konstituierende, bei den Systematischen keine konstituierende Bedeutung zukommt. Zu den Historischen Wissenschaften zählen wir demgemäß außer der Historie im engeren Sinn (der unspezialisierten allgemeinen Historie) alle Spezialhistorien im Bereich von Gesellschaft, Kultur und Wissenschaft sowie die der Geschichte des außermenschlichen Seienden gewidmeten Disziplinen der Natur-?historie?. Die herkömmliche Behandlung der Historischen Wissenschaften bewegt sich entweder in den Bahnen der Methodenreflexion - sei es in der Adaptation an bestimmte Typen der Systematik und deren nomologisch-exaktes Wissensideal, sei es in der abgrenzenden Hervorhebung ihrer Andersartigkeit (Verstehen des Individuellen u.dgl.) - oder aber des traditionellen Begründungsdenkens ontologischer, transzendentaler (hermeneutischer) oder kommunikationstheoretischer Prägung. Im zweiten Falle pflegt man im Sinne Kants die Frage zu stellen, wie (Wissenschaft und insbesondere) Historie ihren Bedingungen nach möglich sei, wobei das Faktum, daß es Historie gibt, immer schon vorausgesetzt ist. Beide Fragestellungen scheinen uns heute nicht mehr hinzureichen, weil sie nicht prinzipiell genug ansetzen. Das Faktum der Historie (,Wozu noch Historie?) ist selbst problematisch geworden. Es bedarf daher einer weiterreichenden Reflexionsform, die die quaestio facti einbezieht und anstelle der traditionellen Begründungsdimension mit Vorrang pragmatische Funktionszusammenhänge ins Blickfeld rückt, die geeignet sind, die Existenz und die Erhaltung von Historie aus dem interszientifischen und kulturellen Kontext heraus systematisch zu rechtfertigen.