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Beschreibung:
2 Tle. in 1 Bd. gr.-8°. 8 Bll., 326 S., 3 Bll. u. 1 Falttaf.; 216 S., 2 Bll. PBd. d. Zt. Berieb. EA.
Bemerkung:
Slg. Mayer 2720; Stubenrauch 1387 - Der erste Teil stammt hauptsächlich von Haan und Zeiller, der zweite wurde von Sonnenfels redigiert. Das Werk galt seinerzeit als legislatorische Meisterleistung. Man ging von der Theorie der Generalprävention und des psychologischen Zwanges aus, der oder die Täter(in) sollte wissen, daß der Tat ein Übel folgen werde, daß größer sein würde als die Unlust, die aus der Nichtbefriedigung des Antriebs zur Tat entstand. Für einige schwere Verbrechen wurde die Todesstrafe wiedereingeführt, ansonst wurde auf die vorjosephinische Rechtspraxis nicht zurückgegriffen. "Gegen Ende des Jahres 1803 erschien also das neue Gesetzbuch über Verbrechen und schwere Polizey-Uebertretungen. Mit dem 1. Januar 1804 trat es in die verbindende Wirksamkeit" wie Johann Pezzl in seiner "Neuen Skizze von Wien" ausführte (Seemann 4516)