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Majestät des Herrn Hertzog Anton Ulrichs, zu Sachsen-Meiningen, Fürstl. Durchl. Ehe-Consortin, Philippinen Elisabethen Zeserin, von gemeinen Stande, und denen aus solcher unanständigen Ehe erzeugten Kindern [...] verliehene Standes-Erhöhung [...] keinesweges verhinderlich seyn könne. Mit Beylagen.. * 110 S., 20 nn. Bl. 29,5 x 19 cm. Alt ausgebunden (ohne Einband).
Bemerkung:
*** Vgl. ADB I, 493 ff. - Erste und einzige Ausgabe. - Wichtige Quellensammlung zur 1727 von Herzog Anton Ulrich von Sachsen-Meiningen (1687-1763) beim Kaiser erwirkten Anerkennung seiner nichtstandesgemäßen Ehe mit Philippine Elisabeth Zeser (Cäsar; 1683-1744). Als Beleg für die Rechtmäßigkeit der damit verbundenen Standeserhöhung sind zahlreiche Beispiele von ähnlichen Vermählungen und deren rechtlicher Bewertung in anderen fürstlichen Häusern angeführt. Hier insbesondere zu der vom Haus Sachsen-Coburg-Gotha betriebenen Klärung der Frage, ob und in welchem Umfang die Nachkommen der Ehe erbberechtigt sind (vgl. ADB ausführlich). - Zusammengestellt von dem Juristen Johann Friedrich Gruner (1688-1756). - Mit Feuchtigkeitsrändern, stellenweise stockfleckig. - Selten!