Beschreibung:

XIII, 149 S. Broschur, Privatbindung.

Bemerkung:

Vorderer Einband und erste Seiten geknickt, Stempel auf Vorderseite, Rücken mit Schreibmaschine beschriftet, papierbedingt etwas gebräunt, sonst sauber. - Aus der Einleitung: In der jüngsten deutschen Vergangenheit ist die Person Adolf Hitlers vornehmlich nach historischer und biographischer Betrachtungsweise dargestellt worden. Außer einigen Kurz- oder Teildarstellungen seiner "Weltanschauung" und ihrer Wurzeln ist noch keine umfassende Gesamtdarstellung der politischen Grundvorstellungen Adolf Hitlers erschienen, wie sie uns heute in dem verfügbaren Urkundenmaterial zugänglich geworden sind. Mit der vorliegenden Arbeit soll der Versuch einer solchen Gesamtdarstellung unternommen werden, und zwar aus rechts- und staatsphilosophischer Sicht. Es würde jedoch den Rahmen der Arbeit sprengen, eine ideologische Gesamtdarstellung der politischen Grundlagen anzustreben. Eine Straffung und Festlegung der Schwerpunkte, wie sie das Thema ausweist, erschien angebracht. Es mußte auch darauf verzichtet werden, die ideengeschichtlichen Wurzeln, die Hitlers Anschauungen über Recht und Staat beeinflußt haben mochten, zu untersuchen. - Aus der Zusammenfassung: Hitlers Einstellung zur Macht muß als im höchsten Maße unmoralisch verworfen werden. Die Macht ist für ihn nicht Mittel der Rechtsverwirklichung, das seinen Maßstab im Wert der Gerechtigkeit und dem Sittengesetz findet. Die verabsolutierte Macht führt zur Gleichsetzung von Recht und Macht und zur Entwicklung von Techniken, die allein der willkürlichen Machtverwirklichung dienen. Maßlosigkeit, Gewalt und Rechtlosigkeit sind die Charakteristika dieses Staatswesens. Durch sie wird die seins gerechte Ordnung des Menschen zerstört, die mit der Gerechtigkeit und Freiheit verbunden ist. Maßlosigkeit bestimmt auch Hitlers Auffassung vom Recht Er begreift es nur als positive Satzung, als Ausfluß seiner Machtvollkommenheit und Willkür. Der Inhalt des Rechts erfährt keine Bestimmung vom Wert der Gerechtigkeit, der allein Rechtsfrieden und Rechtssicherheit garantieren kann. Der Staat Hitlers ist der Staat des Unrechts und der Willkür und damit Anarchie.