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Vulgo: Von der Ober-Gerichtbarkeit / Zent-Gericht / Hohen Malefiz- oder Fraißlichen Obrigkeit und Blut-Bann; Wie dieselbe heutiges Tages in dem Heil. Röm. Reich ... beobachtet wird. Alles aus denen Zent-Ordnungen und Landes- Gewohnheiten zusammen getragen ... und allen Obrigkeiten, Richtern und Schöpffen ... zum unentbehrlichen Nutzen ... aufs Neue heraus gegeben. Nürnberg, Lochner, 1750. Kl.-4to. (ca. 21 : 17 cm). Gest. Frontispiz, Titel in Rot- u. Schwarzdruck, 2 Bl., 678 (recte 668), 36 S., 2 Bl., 92 S., 38 Bl. (d.l.w.). Brauner Kalblederband d. Zt. mit reicher Rückenvergoldung; etwas berieben und bestoßen, hinteres Gelenk ca. 5 cm aufgeplatzt, Vergoldung etw. berieben, Rückendeckel leicht verzogen.
Bemerkung:
Das erstmals 1720 erschienene Werk des Juristen und Professors an der Universität Altdorf, Johann Jodocus Beck (1684-1744), soll als Handreichung dienen um bestimmte Rechtsfälle der Hoch- bzw. Blutgerichtsbarkeit oder der Niedergerichtsbarkeit zuzuordnen. Dies war bei dem uneinheitlichen Rechtssystem des zum Teil in kleinste Herrschaften und Territorien zersplitterten Deutschen Reichs ein häufig auftretendes Problem und wurde immer wieder Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen, da in ein und demselben Territorium häufig unterschiedliche Gerichtsherren für Hoch- oder Niedergerichtsbarkeit zuständig waren. Beck behandelt hauptsächlich die rechtliche Situation in den Herrschaften Süd- und Mitteldeutschlands - mit einem gewissen Schwerpunkt auf Franken - sowie von Österreich. Als Ergänzung hat er einen Vertrag über die Zehntgerichtsbarkeit des Hochstifts Würzburg in der Reichsstadt Baunach von 1717 sowie ein Gutachten der juristischen Fakultät Tübingen von 1696 beigedruckt. Erschlossen ist das Werk durch ein umfangreiches Register. - Das hübsche Frontispiz zeigt eine Gerichtsverhandlung. - Auf dem vorderen fliegenden Blatt hat der Erstbesitzer ("Ludovicus Braun") nicht nur den Preis von Buch und Einband eingetragen, sondern auch, dass er es bei dem Ulmer Buchhändler Daniel Bartholomäus 1758 gekauft hat und der Riedlinger Buchbinder "Deitelmoser" (Deutelmoser) es für ihn gebunden hat. - Die letzten 10 Blatt des Registers durch Feuchtigkeit etw. wellig u. ausgebleicht, das letzte (weiße) Blatt beschädigt, sonst sehr gut erhaltenes Exemplar.