Beschreibung:

6, verb. u. sehr verm. Aufl. m. dem Bildnis des Verfassers. kl.-4°. 4 Bll., 1139 (1) S., Mit 1 Titelportr. (in Punktiermanier) von C(onrad) Felsing u. 20 gefalt. Taf. HLdr. d. Zt. m. goldgeprägt. Rückensch.

Bemerkung:

ADB XIII, 108; vgl. VD18 10696482, 4. Aufl.; Stintzing-Landsberg 3;1, 442-3 - Ludwig Julius Friedrich Höpfner (1743-1797), Professor der Rechte in Gießen und Kassel, an der Schwelle zur historischen Schule und der Pandektenwissenschaft des 19. Jahrhunderts stehend, war in Bildung, Auffassung und auch Denken ein Jurist der alten Schule und stand dem 18. Jahrhundert viel näher als dem 19. Jahrhundert, deshalb auch sein Rückgriff auf das Lehrbuch von Heineccius. In vielen juristischen Fakultäten außerhalb Berlins war das Kompendium von Höpfner das bestimmende Zivilrechtslehrbuch bis weit in das 19. Jahrhundert hinein.