Beschreibung:

Halss-Gerichts-Ordnung Kayser Carls dess Fünfften : in 11 Haupt-Theil eine neue ordentliche Rechts-Form und förmliche Rechts- und Gerichts-Ordnung eingerichtet, auch mit mancherley Criminal-Consilien und juristischen, in der Praxi fundirten Anmerckungen erklärt und in einer aussführlichen Tabell und Register vorgestellet, auch in einem Anhang bey dieser andern Edition mit mancherley neuen Consiliis vermehret [1696] / [Beigebunden:] Desz Allerdurchleuchtigsten Großmächtigstten und unüberwindlichsten Kayser Carls desz Fünfften und desz Heil.Römischen Reichs Peinliche Gerichts-Ordnung, Auf den Reichs-Tägen zu Augsburg in Jahren fünffzehenhundert dreyssig und zwey und dreyssig gehlaten, aufgericht und beschlossen. [1706] Johann Paul Kress: Johannis Pauli Kressii, Iurium In Regia Ducali Iulia Doct. Et Prof. Publ. Commentatio Succincta In Constitutionem Criminalem Caroli V. Imperatoris. In Qua NOn Solum De Constitutionis Et Ordinationis Ipsus Origine Maximiliano I. Versimiliter A Goldasto Adscripta .. Ut Nihil Ad Iurisprudentiam Criminalem Pertinens Iuridicarum Omissum, Sec Universa Doctrina Et Praxis Rerum Criminalium ...[1721]. Frontispiz mit einem Porträt von Jacob Otto., 3 Bl. u. 1 Faltafel: Das Neu-Eingerichtete Corpus, 696 S. / 2 Bl., 64 S. / 16 Bl, 548 S. / 25 Bl. Register. Halbledereinband der Zeit. 20,5 x 17,5 cm.

Bemerkung:

-Illn- Texte deutsch, Kommentar: lateinisch und deutsch. [Jacob (Jakob) Otto war reichsstädtischer Consulent und juristischer Schriftsteller, geb. zu Ulm am 8. Febr. 1635, ? daselbst 1703. (Allgemeine Deutsche Biographie 24 (1887), S. 754-755 [Online-Version])].[Johann Paul Kress (* 22. Februar 1677 in Hummelshain in Thüringen; ? 22. November 1741 in Helmstedt) war ein deutscher Jurist und Hochschullehrer an der Universität Helmstedt. Johann Paul Kress (* 22. Februar 1677 in Hummelshain in Thüringen; ? 22. November 1741 in Helmstedt) Sein wissenschaftliches Werk ist weit gefächert; es umfasst Schriften zum Privatrecht, Strafrecht, Staatsrecht und Kirchenrecht. Hervorzuheben ist sein 1721 in Erstauflage erschienener Strafrechtskommentar zur Kaiserlichen Halsgerichtsordnung (Constitutio Criminalis Carolina). Das Werk trug zur Fortbildung der allgemeinen Strafrechtslehren bei. Darüber hinaus ist es ? trotz einiger inhaltliche Ungenauigkeiten ? auch durch die ausführliche Darstellung der Entstehungsgeschichte der Carolina von bleibendem Interesse. (Wikipedia, Abruf am 15.11.2020)] (Lederrücken und Einband berieben, das Überzugspapier ist teilweise abgelöst, beim vord. Einbbanddeckel ist die obere Ecke rausgebrochen, Buchblock fest und in gutem Zustand, dezenter Besitzervermerk auf Vorsatz datiert 1790)