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2 gefalzte Doppelblätter (entsprechend 8 nicht paginierten Seiten), 34 x 21 cm.
Bemerkung:
Edikt Friedrichs des Großen zur Ersten Hilfe. Das Edikt ist datiert Berlin, 15. November 1775. - In sechs Paragraphen werden Verhaltensregeln für die erste Hilfe gegeben (Ertrinken, Unfälle, Selbstmord, etc.). Erste Regel ist, daß "von nun an ein jeder, ohne Ausnahme des Standes, der solche todt scheinende Cörper antrifft, ohne den mindesten Verzug, und ohne daß es in diesen Fällen einer gerichtlichen Aufhebung und Feyerlichkeit bedarf, selbst gleich hülfliche Hand leisten" soll. Es endet mit dem Hinweis: "Damit sich auch nieman mit der Unwissenheit entschuldigen möge; So soll dieses Edict nicht allein für jetzo von den Kanzeln einmahl nach der Predigt öffentlich verlesen, sondern auch überdem sowohl in den Städten als auf den Dörfern, an öffentlichen Orten angeschlagen und angehangen werden". - Etwas angerändert; das Titelblatt mit älterem Besitzstempel. Sonst und insgesamt gutes Exemplar.