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1 Bl., 46 x 32,5 cm, mehrfach gefalzt.
Bemerkung:
Bekanntmachung des Berlin Stadtkommandanten General-Major von Thümen vom 24. November 1848. Die von der Bürgerwehr ausgegebenen Waffen (23360 Gewehre, 1400 Büchsen, 1375 Hirschfänger und 4024 Säbel) seien bislang nur unvollständig zurückgegeben worden. Bis zum 27. November seien die verbleibenden 3679 Gewehre, 765 Büchsen, 767 Hirschfänger und 2015 Säbel bei "allen zunächstgelegenen Wachen und von Militair besetzten Gebäuden zu jeder Tageszeit" abzuliefern. "Von demjenigen, welcher nach Ablauf dieser letzten Frist noch im Besitz von Königlichen Dienstwaffen gefunden wird, muß angenommen werden, daß er deren Ablieferung beharrlich verweigert, und sich in dem rechtswidrigen Besitz fremden Eigenthums erhalten will; er hat deshalb die Wegnahme der Waffen durch die bewaffnete Macht und unfehlbar die bereits angedrohte gesetzliche Bestrafung zu gewärtigen". - Angerändert und etwas fleckig; sonst ordentliches Exemplar.