Beschreibung:

4 Bll., 215 (recte 115) S. mit Wappen-Titelholzschnitt und Holzschnitt-Titelbordüre. 8°. Ldr. der Zeit mit Wappensupralibros und blindgeprägten Bordüren (bestoßen und beschabt, Kapitelle mit Einrissen, Schießbänder fehlen).

Bemerkung:

Erste Ausgabe dieser von Erzherzog Ferdinand Karl von Österreich und Tirol (1628 - 1662) bestätigten Statuten der Gemeinden Nago und Torbole, sehr selten (fehlt auf der ÖNB, kein Exemplar im KVK). Das Schlußblatt mit der eigenhändigen Signatur des Erzherzogs Ferdinand Karl, des Tiroler Kanzlers Wilhelm Bienner (hier Biener) und einer weiteren Person (F. Roschmann) sowie dem Papier-Siegel des Erzherzogs. - Die Herrschaft Penede, ein tirolisches Lehen der Grafen Arco, betand aus den beiden Gemeinden Nago und Torbole (heute zur Gemeinde Nago-Torbole zusammegefasst), Das Statut für diese Herrschaft wurde erstmals von Erzherzog Leopold im Jahre 1627 erlassen. Vorliegend ist die erste Bestätigung dieses Statuts, eine weitere ist mit Zusätzen dann von Kaiser Leopold I. bestätigt worden. Die vorliegende Bestätigung besteht aus 114 Kapiteln. Zum Richter wurde jedes Jahr ein Mann aus beiden Gemeinden neu gewählt, den dann die Grafen von Arco vereidigten. Dieser war für die zivilrechtlichen Belange zuständig. Für die strafrechtlichen Belange wurde von den Grafen Arco ein Commissario auf zwei Jahre bestellt. Von Interesse ist auch noch die getroffene Unterscheidung zwischen Vicini (mit den Rechten als Bürger) und den Non-Vicini. Fremde und deren Nachkommen, soweit diese keinen Anteil an den Wäldern, Weiden und anderen Rechten der Gemeinden hatten, waren sogenannte Non-Vicini. Die Aufnahme als Bürger (Cittadini) konnte nur vom Rat der beiden Gemeinden mit Stimmenmehrheit und der Genehmigung der Grafen von Arco erfolgen. - Etw. gebräunt und leicht fleckig. Die Vorsätze etw. wasserrandig. Bis zur Lage "B" ein ganz kleines Loch (unter 1 mm) im weißen Rand. Das Papiersiegel minimal beschädigt.