Preis:
36.00 EUR (kostenfreier Versand)
Preis inkl. Versand:
36.00 EUR
Alle Preisangaben inkl. USt
Verkauf durch:
Fundus-Online GbR
Daniel Borkert/Gilbert Schwarz/Urban Zerfaß
Kurfürstenstr. 14
10785 Berlin
DE
Zahlungsarten:
Rückgabemöglichkeit:
Ja (Weitere Details)
Versand:
Büchersendung / 1 Buch / book
Lieferzeit:
1 - 3 Werktage
Beschreibung:
109 Seiten, mit Tabellen, DIN A-4. kart.
Bemerkung:
Strich auf Fußschnitt als Mängel-Kennzeichnung, sonst sehr guter Zustand. Die direkte Förderung des Wohnungsbaus zählt zu den Finanzhilfen und wird dementsprechend in den regelmäßig zu erstellenden Subventionsberichten der Bundesregierung aufgeführt. Bei den steuerlichen Instrumenten ist die Auswahl hingegen selektiv, denn das Finanzministerium sieht den Auftrag darin, nur über Steuervergünstigungen zu berichten. Als solche werden nur steuerliche Sonderregelungen angesehen, z.B.: die steuerliche Eigentumsförderung gemäß § 7b und später § lOe EStG. Ursprünglich stellten diese Sonderregelungen tatsächlich auch Vergünstigungen dar, indem sie höhere Abschreibungsbeträge einräumten als das normale Steuerrecht. Indem jedoch die degressive Abschreibung gemäß § 7 (5) EStG mehrmals angehoben worden ist, fiel dieser Vorteil weg. Zeitweilig haben deshalb viele Haushalte, die Wohneigentum bilden wollten, eine Gesetzeslücke genutzt, um das normale Steuerrecht in Anspruch nehmen zu können - sie bauten Zweifamilienhäuser. Dieser Weg ist inzwischen eingeschränkt worden. Bis heute wird die Eigentumsförderung in den Subventionsberichten als Steuervergünstigung aufgeführt, weil es sich eben um eine Sondervorschrift handelt. Zwar wird eingeräumt, daß das normale Steuerrecht unter Umständen höhere Begünstigungen ermöglicht. Darauf kommt es jedoch nicht an. In den Subventionsberichten wird die steuerliche Förderung des Mietwohnungsbereichs überhaupt ausgeklammert. Allerdings wurde vor längerer Zeit, als dieses Thema zur Diskussion stand, nicht bestritten, daß die Ausgrenzung an sich unbefriedigend sei und daß die Abgrenzung von Subventionen gerade im Wohnungsbau durchaus zu überprüfen wäre. Dieser Gedanke hat neue Aktualität, weil die Bundesregierung auf Beschluß des Parlaments erst kürzlich eine Expertenkommission damit beauftragt hat, die Gesamtheit der wohnungspolitischen Rahmenbedingungen zu prüfen und Vorschläge für eine effizientere Nutzung der Instrumente zu erarbeiten. Im 9. und 10. Subventionsbericht aus den Jahren 1981 und 1983 wurde ausführlicher zu der Frage nach Vorteilen für die Investoren von Mietobjekten Stellung genommen2. Die Erörterung des Themas blieb allerdings ohne greifbares Ergebnis. Zwei Argumente wurden damals angeführt: 1. Es sei zwar nicht zu bestreiten, daß die Normalbesteuerung Förderungsaspekte verfolge; infolgedessen könnten die Investorengruppen auf diesem oder jenem Wege erhebliche Begünstigungen erlangen. Dennoch könne nicht von Steuervergünstigungen die Rede sein, weil das normale Steuerrecht auf alle Investoren zugeschnitten sei und von jedermann in Anspruch genommen werden könne. Somit handelt es sich nicht um eine besondere Begünstigung eines engeren, fest umrissenen Personenkreises. 2. Die fördernde Wirkung ergäbe sich aus einer anfänglichen Steuerentlastung. Damit übe der Staat aber keinen endgültigen Steuerverzicht, sondern es handele sich eher um eine Steuerstundung. Wenn vorgezogene Aufwendungen zugelassen werden, bedeute dies später umso höhere Gewinne und damit ein Nachholen der Besteuerung. Das erste Argument geht an dem Unterschied zwischen Theorie und Praxis schlicht vorbei: Praxis ist, daß Steuerpflichtige mit hohem Einkommen eine entsprechende Steuerbelastung vermeiden und aus der Steuererspamis Sachvermögen bilden können, und, daß eine spätere Umwandlung dieses Sachvermögens in Geldvermögen steuerlich nicht beachtet wird. Das zweite Argument ist aus eben diesem Grunde nicht stichhaltig. Einer Besteuerung der Erträge aus Vermietung kann ausgewichen werden, so daß anfängliche Steuervorteile in endgültige Steuerverzichte des Staates umgemünzt werden. Man könnte einwenden, daß es sich dabei um Einzelfälle handelt, die Besteuerung aber in der Regel doch greift. Das ist eine Frage der Empirie: Die Einkommensteuerstatistik weist seit vielen Jahren für die Einkunftsart Vermietung einen höheren Anstieg bei den Verlustbeträgen als bei den positiven Einkünften aus. Die vorliegende Arbeit leistet keinen Beitrag zur Frage der Abgrenzung oder Existenz von Subventionen. Vielmehr soll die Wirkung von bestehenden Regelungen untersucht werden, die Investitionsentscheidungen im Wohnungsbau beeinflussen bzw. fördern. (aus dem Vorwort) ISBN 9783428078622