Beschreibung:

142 Seiten. Taschenbuch

Bemerkung:

Mit Strich auf Fußschnitt als Mängelexemplar gekennzeichnet, jedoch textsauber und vollständig. ?Prozeß vor Beginn geplatzt: Den Pflichtverteidigern sind die Gebührensätze zu niedrig? ? ?Anwälte gegen .Zwangsarbeit' ? ? ?Anwälte drohen mit Streik? ? ?Angeklagte müssen warten: Pflichtverteidigern ist das Honorar zu gering". So und ähnlich lauteten die Schlagzeilen, die in den Jahren 1971 und 1972 immer wieder durch die westdeutsche Presse gingen. Zum ersten Mal wurde damit ? über die unmittelbar Betroffenen hinaus ? auch einer breiten Öffentlichkeit die Misere der Pflichtverteidigung im Strafprozeß bewußt gemacht. Auf lokaler Ebene faßten mehrere Anwaltskammern ?Boykottbeschlüsse? und ergriffen ?Kampfmaßnahmen?2. In Nordrhein-Westfalen folgten im Herbst 1971 über 2 500 Anwälte einem ?Streikaufruf? ihrer Standesorganisation und lehnten es ab, weiterhin Pflichtverteidigungen zu übernehmen. In mehreren Fällen hatten sich auch Gerichte mit der Weigerung von Rechtsanwälten zu befassen, die ihnen übertragenen Pflichtverteidigungen auszuführen. Konnte man hinter den vehement vorgebrachten Drohungen und Protesten der Anwälte zunächst noch ein echtes rechtspolitisches Anliegen vermuten, nämlich den Ausdruck eines mehr oder weniger tiefen Unbehagens an der gegenwärtigen Regelung der Pflichtverteidigung, so reduzierten sich bei näherer Betrachtung die vermeintlichen Reformbestrebungen auf rein pekuniäre Forderungen: Alle Beschlüsse, Resolutionen und sonstigen Kampfmaßnahmen sollten den Gesetzgeber lediglich dazu veranlassen, die Gebührensätze für Pflichtverteidigungen um genau 167 Prozent anzuheben. Dies geschah dann auch durch eine am 1. November 1972 in Kraft getretene Gesetzesnovelle0. Es hieße freilich, das ganze Ausmaß der Problematik zu verkennen, wollte man die Kritik an den geltenden Vorschriften ? so wie es die Anwälte getan haben ? auf das Verlangen nach einer drastischen Gebührenerhöhung beschränken. Zwar wird kaum jemand bestreiten, daß die Anhebung der vergleichsweise niedrigen Gebührensätze für Pflichtverteidigungen schon lange überfällig und darum dringend geboten war, doch wäre ? rechtspolitisch gesehen ? nichts verhängnisvoller, als es bei dieser Maßnahme bewenden zu lassen und nunmehr ? voll innerer Zufriedenheit über das vollbrachte ?Reformwerk? ? wieder zur Tagesordnung überzugehen. Mit dem Anheben der Gebührensätze wurde lediglich ein weiteres Mal an den Symptomen einer verfehlten gesetzlichen Regelung herumgedoktert; indes sind die wahren Ursachen der Misere dadurch nicht beseitigt worden. Diese sollen in der vorliegenden Untersuchung aufgezeigt werden, um daraus konkrete Forderungen für eine zukünftige gesetzliche Regelung ableiten zu können. Geschichtliche Entwicklung und geltendes Recht der notwendigen Verteidigung und der Pflichtverteidigung werden deshalb nur insoweit behandelt, wie dies zur Einführung in die Problematik und zum besseren Verständnis der nachfolgenden kritischen Ausführungen erforderlich ist. (Einleitung) ISBN 9783428033140