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Beschreibung:
333 Seiten Taschenbuch
Bemerkung:
Mit Strich auf Fußschnitt als Mängelexemplar gekennzeichnet, jedoch textsauber und vollständig. Völkerrechtliche Verträge können von nationalen Organen im innerstaatlichen Rechtsraum nur angewendet werden, wenn sie (1) durch einen Akt des hierfür zuständigen nationalen Organs in die innerstaatliche Rechtsordnung eingeführt worden (Transformation, Vollzugsbefehl, Bedingung der innerstaatlichen Wirksamkeit) und (2) ihrem Inhalt nach zu einer solchen Anwendung vor allem durch die nationalen Gerichte geeignet sind (innerstaatliche oder unmittelbare Anwendbarkeit, Problem des self-executing treaty). Die Lehre vom Verhältnis des Völkerrechts zum Landesrecht hat sich lange Zeit im wesentlichen auf den ersten dieser beiden Problemkreise konzentriert. Die Frage der innerstaatlichen Anwendbarkeit der Völkerrechtsverträge, die durch die europäischen Gemeinschaftsverträge wachsende Aktualität gewinnt, wurde dagegen bisher nur selten behandelt. Das scheint weitgehend in der Auffassung seinen Grund zu finden, daß der Begriff und die Kriterien der innerstaatlichen Anwendbarkeit theoretisch nicht näher erfaßt werden können, daß vor allem auch die Lösungen von Staat zu Staat zu verschieden sind, um eine allgemeine Theorie zu gestatten. Die vorliegende Arbeit will dieses Vorurteil widerlegen. Ausgehend von einer umfassenderen Rechtsvergleichung, bemüht sie sich um eine allgemeine Theorie der innerstaatlichen Anwendbarkeit. Angesichts des heutigen Standes der Lehre und Rechtsprechung ist eine solche Aufgabe ebenso reizvoll wie gefährlich. Einerseits betritt die Arbeit trotz der verdienstvollen Vorarbeiten der Federation internationale pour le Droit europeen weitgehend juristisches Neuland, in dem auch die gesichert scheinenden Grundlagen sich häufig als trügerisch erweisen sollen. Da die innerstaatliche Anwendbarkeit aus dem Zusammenspiel völkerrechtlicher mit zahlreichen nationalen Rechtsprinzipien fließt, mußte der Verfasser andererseits häufig Problemkreise anschneiden, die er mit Rücksicht auf den gebotenen Umfang nur oberflächlich behandeln konnte. Deshalb konnte die Arbeit streckenweise nur ein Gerippe, Grenz- und Hinweisschilder für eine vertiefte Einzelforschung liefern. Auf der anderen Seite hat sich wohl gezeigt, daß ein solcher Vorgriff heute schon möglich ist. Angesichts der verwirrenden Vielfalt der Definitionen der innerstaatlichen Anwendbarkeit völkerrechtlicher Verträge erschien es zur Einführung in die Problemstruktur und die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten erforderlich, in einem ersten Kapitel kurz den Stand der Lehre und Rechtsprechung in den einzelnen Staaten aufzuzeigen. Anschließend wird versucht, die Struktur des Begriffs der innerstaatlichen Anwendbarkeit völkerrechtlicher Verträge aufzuhellen und sie als Institut des nationalen Verfassungsrechts zu verstehen. Die vielfältigen Definitionen der Voraussetzungen der innerstaatlichen Anwendbarkeit werden in den folgenden Kapiteln auf einige wenige echte Theorien reduziert. Um diese Theorien klar herauszuarbeiten, war es wegen der mangelnden theoretischen Vertiefung der Problemstellung bei den einzelnen Autoren und Gerichtsentscheidungen meist notwendig, die in Lehre und Rechtsprechung verwendeten Definitionsformeln wörtlich wiederzugeben. Die Entscheidung zwischen den verschiedenen Theorien, welche die Voraussetzungen der innerstaatlichen Anwendbarkeit festlegen, wird durch die Stellungnahme zu den verschiedenen Konstruktionen des Verhältnisses des Völkerrechts zum Landesrecht nur in geringem Umfang präjudiziert. Das zeigt sich schon in der Tatsache, daß die verschiedenen Theorien sich quer durch alle Lager ziehen. So wird etwa die ?Vertragswillenstheorie?, nach der nur solche Verträge innerstaatlich anwendbar sind, welche diese innerstaatliche Rechtsfolge anzielen, sowohl von Monisten als auch von Dualisten, und hier wiederum im Rahmen der Transformations- wie der Vollzugslehre vertreten. Deshalb baut die vorliegende Arbeit zumindest nicht primär auf einer Untersuchung dieser Konstruktionen auf, behandelt die Auswirkungen dieser Theorien auf die innerstaatliche Anwendbarkeit vielmehr am jeweils geeigneten Ort. Dabei wird sich übrigens zeigen, daß im Gegensatz zu einer weitverbreiteten Auffassung der Dualismus und insbesondere die Transformationslehre völkerrechtsfreundlicher als der Monismus ist, weil nur die dualistischen Lehren zu einer optimalen innerstaatlichen Anwendbarkeit völkerrechtlicher Verträge gelangen. (Einführung) ISBN 9783428018086