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314 Seiten. Taschenbuch
Bemerkung:
Mit Strich auf Fußschnitt als Mängelexemplar gekennzeichnet, jedoch textsauber und vollständig. Der derzeitige Stand von Wissenschaft und Rechtsprechung in der Diskussion über den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz kann durch folgende zwei Sätze charakterisiert werden: 1. Der Wissenschaft ist es bisher nicht gelungen, eine anerkannte Interpretation des allgemeinen verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes derart zu liefern, daß sie es gestatten würde, für anfallende Probleme eine überprüfbare Lösung anzugeben. 2. Die Rechtsprechung verwendet in ständiger Praxis bestimmte Formeln als Umschreibung des Gleichheitssatzes. Von den meisten Urteilsbegründungen läßt sich jedoch nachweisen, daß diese Formeln weder hinreichende noch notwendige Bedingungen der jeweils getroffenen Entscheidung sind, d. h. daß bei Zugrundelegung der Formeln auch eine abweichende Entscheidung hätte getroffen werden können und daß die getroffene Entscheidung auch ohne Verwendung der Formeln hätte begründet werden können. Bei einem solchen Stand der Diskussion empfiehlt sich ein Neuansatz der Interpretation. Der hier vorgelegte Versuch unterscheidet sich von den bisher unternommenen vor allem durch zwei Umstände. Er hat erstens schwächere philosophische Voraussetzungen als die meisten der bisherigen Versuche. Er rekurriert z. B. weder auf ein allgemeines Rechtsbewußtsein, noch auf die Geltung objektiver Werte, noch auf die Menschenwürde, noch setzt er voraus, daß es eine substantielle Gleichheit der Menschen gibt oder daß sie erkannt werden könnte. Andererseits wird darauf geachtet, daß rechtlich relevante Probleme, die bisher mit Hilfe solcher Voraussetzungen diskutiert wurden, auch im Begriffsnetz des vorliegenden Versuchs adäquat, d. h. ohne rechtlichen Problemverlust diskutiert werden können. Der hier vorgelegte Versuch ist zweitens dadurch gekennzeichnet, daß er weitgehend das formale Gerüst der analytischen Sprachtheorie benützt. Dies ist aus folgender Überlegung heraus geschehen. Die Ausdrücke 'gleich' oder 'verfassungsrechtlich gleich' sind so formal, daß eine intuitiv richtige oder eindeutige Verwendung, wie sie beispielsweise bei den Ausdrücken .Beruf' (Art. 12 GG) oder 'Religionsausübung' (Art. 4 GG) weitgehend möglich ist, nicht gewährleistet ist. Versuche, brauchbare Wortgebrauchsregelungen auf umgangssprachlicher Grundlage zu formulieren, stoßen ? aus teilweise später noch zu erörternden Gründen ? rasch auf kaum zu übersteigende Grenzen. Damit hängt eine weitere Schwierigkeit zusammen. Werden Ausdrücke, die der Umgangssprache auch in der gereinigten Fassung einer juristischen Fachsprache angehören, ohne besondere logische Zurüstung in Schlüssen verwendet, so gestattet es die Vagheit der meisten dieser Ausdrücke nur selten, über mehr als zwei Schlußschritte zwingende Schlüsse zu ziehen. In Bereichen, die anschauungsgesättigt oder topisch differenzierend aufgearbeitet sind, können Schlußfehler intuitiv korrigiert werden. Der Problembereich des Gleichheitssatzes läßt solche intuitiven Korrekturen nicht zu. Insbesondere sind Ausdrücke wie .willkürlich', .gerecht' oder .verhältnismäßig' ungeeignet, solche Korrekturen zu leisten. Anders ausgedrückt ist die Verwendung (weitgehend) korrekt definierter und bezeichneter Ausdrücke für das vorliegende Untersuchungsgebiet notwendige Bedingung für die Erfüllung der (wissenschaftstheoretisch selbstverständlichen) Forderung nach durchgängiger Bedeutungsinvarianz der im Rahmen einer Untersuchung verwendeten Ausdrücke. Aus solchen Gründen sind brauchbare Ergebnisse bei Interpretationsversuchen des Gleichheitssatzes nur zu erzielen, wenn das heute zur Verfügung stehende Rüstzeug der Logik angewandt wird. Bei der Verwendung der Ergebnisse der analytischen Sprachtheorie in der vorliegenden Untersuchung wird jedoch darauf geachtet, die oft mit einer solchen Verwendung verbundene Übernahme der Thesen des philosophischen Positivismus zu vermeiden. Das heißt, daß die Begründungen der Thesen der vorliegenden Untersuchung derart formuliert werden, daß ihre Überzeugungskraft nicht von der Übernahme der Thesen des logischen Positivismus abhängt. (aus der Einleitung) ISBN 9783428023790