Beschreibung:

254 S. : Kt. ; 24 cm Broschur

Bemerkung:

Mängelexemplar-Kennzeichnung auf unterem Seitenschnitt (Strich), sonst sehr guter Zustand. Im Jahre 1947 wurde von allen maßgeblichen deutschen Politikern das durch die französische Besatzungsmacht geschaffene Land Rheinland-Pfalz, das ?weder historisch geworden noch organisch gewachsen sei?1, übereinstimmend als Übergangslösung betrachtet Innerhalb weniger Jahre trat hier jedoch ein Wandel ein: Die Politiker der großen Parteien, die bis 1951 gemeinsam die Landesregierung trugen, identifizierten sich zunehmend ? wenn auch mit gewissen Abstufungen zwischen CDU und SPD ? mit dem neuen Land. Die traditionellen Bindungen in den nördlichen und südlichen Landesteilen, rheinabwärts im Norden und über den Rhein hinweg im Süden, schwanden schneller als erwartet. Die Volksabstimmungen in Teilen des Landes stießen schon Mitte der fünfziger Jahre nicht mehr auf ein ausreichendes Interesse der Wahlbürger. Damit einher ging ein wachsendes Zusammengehörigkeitsgefühl der Landesbewohner. Es kam auch darin zum Ausdruck, daß in den Publikationen der Landesregierung der in den Anfangsjahren herausgestellte, nicht recht überzeugende Rückgriff auf die drei Kurfürstentümer Kurtrier, Kurmainz und die Kurpfalz als historische Grundlage des Landes Rheinland-Pfalz einer nüchterneren Betrachtungsweise weichen konnte, die die Zusammengehörigkeit in erster Linie auf die gemeinsame Aufbauleistung zurückführt. Bei der Neubildung oder umfassenden Erweiterung einer politischen Einheit kommt, wie sich an Beispielen der neueren deutschen Geschichte Bayern 1806, Preußen 1815, Thüringen 1920) zeigen läßt, der Administration eine Schlüsselfunktion zu; denn gegenüber den Bürgern der einzelnen Landesteile tritt der neue Staat zunächst durch seine Bürokratie in Erscheinung. Bringt die Änderung eine leistungsfähigere Verwaltung, kann sie viel zum Abbau bestehender Vorbehalte beitragen und das Zusammenwachsen des neuen Staates erleichtern. Die vorliegende Arbeit untersucht den Wiederaufbau und Neubau der staatlichen Verwaltung in den einzelnen Landesteilen in den Jahren 1945 und 1946 sowie deren Zusammenfassung und Angleichung und leistet unter diesem Aspekt einen Beitrag zur besseren Kenntnis der Geschichte unseres Landes. Ein weiteres Ziel dieser Arbeit ist die Klärung eines anderen Komplexes verwaltungsgeschichtlicher Forschung, die Frage nach der Kontinuität staatlicher Bürokratien nach dem Umbruch von 1945. Untersuchungen über den Fortbestand der Bürokratien, also die Übernahme von hergebrachten Organisationsformen der Verwaltung, ihren rechtlichen Regelungen und insbesondere ihres Personals sind für die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg noch nicht allzu zahlreich. Generell gilt für alle Zäsuren in der deutschen Geschichte dieses Jahrhunderts, daß die Frage, inwieweit sich die Bürokratie in Zeiten des politischen Wandels als stationär-konservatives Element5 behaupten und auf die zukünftige Entwicklung Einfluß nehmen konnte, noch nicht in wünschenswertem Umfang verfolgt wurde. Während im Umbruch 1919 und dem des Jahres 1933 die Organisationsformen der Verwaltung kaum Änderungen erfuhren, muß für den Zeitraum nach 1945 neben der Frage nach der personellen Kontinuität oder Diskontinuität auch die Frage, ob und in welchem Umfang traditionelle Verwaltungsstrukturen übernommen wurden, Gegenstand der Untersuchung sein. Die wenigen einschlägigen Darstellungen über die Jahre 1945 bis 1947 befassen sich, sofern es sich nicht um mehr allgemeine Aussagen über den Weiterbestand der Bürokratie handelt, in erster Linie mit der Entwicklung der zonalen und bizonalen Verwaltungen und deren Überleitung in die Bundesverwaltung, wobei allerdings oftmals auch Bezüge zur Verwaltung der Jahre vor 1945 sichtbar gemacht werden. Die wenigen Studien, die ausführlicher den Wiederaufbau der Bürokratie in einem Bundesland untersuchen und dabei auch mehr oder weniger umfassend auf die Personalpolitik der Anfangsjahre eingehen, bedürfen der Ergänzung durch die Darstellung der entsprechenden Abläufe in anderen Bundesländern, um zu allgemeingültigeren Urteilen und Einschätzungen kommen zu können. Bei der Frage nach dem Fortbestand der Organisationsformen der Verwaltung kommt für Rheinland-Pfalz noch eine Besonderheit hinzu, die ihm unter den von 1945 bis 1947 gebildeten Ländern der Westzonen eine Sonderstellung verschafft: In Rheinland-Pfalz sind neben kleineren Territorien zwei größere Gebietsteile, die in Umfang und Bevölkerungszahl etwa vergleichbar sind und vor 1934 verschiedenen Ländern zugehörten, zusammengefaßt?. Es wird daher auch zu prüfen sein, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sich trotz der von den Nationalsozialisten lautstark proklamierten Gleichschaltung organisatorische Besonderheiten der preußischen oder bayerischen Verwaltung durchsetzen konnten und welches die Gründe hierfür waren. Die für den hier zu untersuchenden Zeitraum naheliegende Frage nach dem Zusammenwirken zwischen deutscher Verwaltung und Besatzungsmacht kann für die Zeit von Mitte 1945 bis Mitte 1947 nur teilweise beantwortet werden, da auf Grund der Unzugänglichkeit der französischen Unterlagen verläßliche Aussagen z. Z. noch nicht möglich sind10. Die Abhängigkeit deutscher Dienststellen von den korrespondierenden Behörden der Besatzungsmacht machte jedoch einige Ausführungen über die Struktur und ? soweit feststellbar ? über das Personal der Besatzungsverwaltung und deren Verhalten unerläßlich. (aus der Einleitung) ISBN 9783428051281