Beschreibung:

135 S. : 19 graph. Darst.; ; 23 cm Broschur.

Bemerkung:

Mängelexemplar-Kennzeichnung auf unterem Seitenschnitt (Strich), sonst sehr guter Zustand. I. Einordnung des Themas: Das Kreditgewerbe der Bundesrepublik Deutschland läßt sich in Spezial- kreditinstitute und Geschäftsbanken unterteilen. Die Geschäftsbanken gliedern sich in die Kreditbanken, die Institute des Genossenschaftssektors und die Institute des Sparkassensektors. Wir wenden uns im clgenden nur der Sparkassenorganisation zu. Unter der Bezeichnung Sparkassensektor werden die Sparkassen, die regionalen Girozentralen sowie die Deutsche Girozentrale ? Deutsche Kommunalbank zusammengefaßt. Da der Sparkassenbereich in dieser Organisationsform sehr differenziert ist, was schon durch die unterschiedliche Aufgabenstellung und Geschäftsstruktur bedingt ist, können die Aussagen zur abzuleitenden Zinspolitik der Sparkassen nicht auf die Zurozentralen einschließlich der Deutschen Girozentrale ? Deutsche Kommunalbank angewandt werden. Zu den Sparkassen gehören sowohl die in öffentlich-rechtlicher Form zerriebenen Institute wie die ?freien Sparkassen?, die sich jedoch der staatlichen Sparkassenaufsicht und den sparkassenrechtlichen Sondervorschriften freiwillig unterworfen haben. Den rechtlichen Rahmen für ihre geschäftliche Betätigung bilden die Sparkassengesetze in Verbindung mit den Sparkassensatzungen. Weiterhin zählen hierzu die allgemein einschlägigen Gesetze wie zum Beispiel das Gesetz über das Kreditwesen. Die Sparkassengeschäfte lassen sich vom sparkassenrechtlichen Auftrag in Passivgeschäfte, Aktivgeschäfte und Dienstleistungsgeschäfte einteilen. Wenn wir als Aufgabe der Dienstleistungsgeschäfte die Vermittlung erlösbringender Aktiv- oder Passivgeschäfte ansehen, sind die Sparkassen auftragsorientierte Händler, deren Hauptzweck die Transformation von Kapital ist. Die Sparkassen sammeln Ersparnisse und stellen sie als Kredite zur Verfügung. Wir können uns daher auf die Einlagen- und Anlagengeschäfte beschränken. Die Sparkassen versuchen, den öffentlichen Auftrag mit ihrer Wettbewerbspolitik zu erfüllen. Zu ihr rechnen: die Sortimentspolitik, die Werbepolitik, die Zweigstellenpolitik und die Konditionenpolitik, mit der wir uns beschäftigen werden. II. Begriffserklärungen Die Konditionenpolitik ist eine Preispolitik. Da wir uns auf die Aktiv-und Passivgeschälte beschränkt haben, können wir den Zins als den Preis bestimmen, der für die Bereitstellung und/oder Überlassung von Geldkapital während eines bestimmten Zeitraumes gezahlt wird. Jede Bereitstellung und/oder Überlassung von Geldkapital ist technisch nur durch das Hinzukommen einer stück- bzw. vorgangsbezogenen Leistung möglich, für die eine Bearbeitungsgebühr erhoben wird. Wegen der Schwierigkeit der Trennung von betragsbezogenem und stück- bzw. vorgangsbezogenem Preis bestimmen wir sie insgesamt als Zinsen. Auf die Wirtschaft bezogen bedeutet Politik den bewußten Mitteleinsatz zur Erreichung der von den politischen Entscheidungsträgern vorgegebenen Zielsetzungen. Im einzelnen wird die Wirtschaftspolitik 1. die anzustrebenden Ziele präzisieren, katalogisieren und systematisieren, 2. die zielgerichteten Beeinflussungs- und Veränderungsmöglichkeiten der wirtschaitlichen Größen untersuchen und 3. als besonders wichtige Aufgabe die Effizienz der Mittel zur Zielerreichung heraussteflen. Unter Zinspolitik können wir dann die Variierung von Preisgeboten und Preisiorüerungen zur Erreichung des Sparkassenziels verstehen. (aus der Einleitung) ISBN 9783428028955