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186 S. ; 24 cm Broschur.
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Mängelexemplar-Kennzeichnung auf unterem Seitenschnitt, sonst sehr guter Zustand. Das Patiententestament enthält die schriftliche Anordnung eines Menschen an einen Arzt, im Falle seiner unheilbaren Erkrankung mit sicherer Todesprognose in der Sterbephase auf die Anwendung lebensverlängemder Maßnahmen zu verzichten um ihm einen - nach seiner Vorstellung - würdevollen Tod zu ermöglichen. Die Arbeit beschäftigt sich demnach mit einem Aspekt der Sterbehilfe,1 einer Thematik, bei der der fundamentale Gegensatz zwischen zwei grundlegenden Rechtsprinzipien zu Tage tritt, nämlich der Unverfügbarkeit des Lebens einerseits und dem Recht auf den eigenen Tod andererseits. In diesem Grenzbereich kollidieren die nach Art. 1 Abs. 1 GG unantastbare Menschenwürde und das nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG geschützte Recht auf Leben.2 Das Recht auf Leben begründet nicht nur ein Abwehrrecht gegen Eingriffe des Staates, sondern gewährleistet auch Grundrechtsschutz gegen den Rechtsgutträger selbst, wenn seine Entscheidungsfindung - beispielsweise weil kein freier Wille vorliegt -unzureichend ist.3 Bei der Beurteilung des Patiententestamentes kommt darüber hinaus noch das Recht auf Selbstbestimmung als weitere grundrechtliche Position von grundsätzlicher Bedeutung hinzu. Auch das ebenfalls von Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG geschützte Recht auf körperliche Unversehrtheit ist zu berücksichtigen. In der Grenzsituation der Sterbehilfe zeigt sich der Kompromißcharakter als ein wesentliches Grundspezifikum allen Rechtes. Eine ausschließliche Orientierung in einem der beiden generellen und reinen Denkansätze - absoluter Lebensschutz einerseits und Recht auf den eigenen Tod andererseits - kann zu keinem befriedigenden Ergebnis führen. Bei der rechtlichen Beurteilung der Sterbehilfe geht es vielmehr um den Versuch, die gegenläufigen Interessen und ihre Folgen miteinander abzuwägen und in eine möglichst gelungene Konkordanz zu bringen. Vereinzelt wird argumentiert, bei der Sterbehilfe handele es sich um einen Sachverhalt, bei dem es im Verhältnis von Medizin und staatlichem Recht nur Diskretion und keine Diskussion geben solle.5 Richtig erscheint es jedoch, daß die Fragen der Sterbehilfe mit der gebotenen Sachlichkeit öffentlich diskutiert werden, daß ethisch, religiös und rechtlich dazu Stellung genommen wird.6 Eine für jeden einzelnen derart wichtige Lebensphase wie die des Sterbens darf sich nicht in einer tabuisierten Grauzone abspielen. Die in diesem Bereich auftretenden Fragen müssen durchdacht und soweit irgend möglich einer allgemeingültigen Beantwortung zugefügt werden und zwar sowohl der Patienten wegen, damit sie in ihrem Zutrauen zu ihrem Arzt nicht verunsichert werden, als auch um der Ärzte willen, damit sie in dieser schwierigen Entscheidung nicht mit ihrem Gewissen allein gelassen werden, sondern sich auf dem Boden der Rechtsgemeinschaft fühlen können.7 Symptomatisch für ein Verdrängen des Gedankens an das Sterben ist z.B. auch die Gepflogenheit unserer Zeit, Sterbende in ein Krankenhaus abzuschieben und sie dort, ohne ausreichende menschliche Zuwendung, ohne Beistand von Familie und Freunden, ihre letzte Stunde erleben bzw. häufiger erleiden zu lassen. Insoweit würde auch ein Schweigen zu derartigen Themen indirekt Stellungnahme bedeuten und schwerwiegende Konsequenzen sowohl für die betroffenen Personen als auch für die Rechtsgemeinschaft nach sich ziehen. Es muß in der Diskussion ein Konsens über die Behandlung des Sterbens bei inkurablem Leiden gefunden werden, denn "allzuviele qualvolle Schicksale säumen den Weg des medizinischen Fortschritts." Eine Vielzahl von Einzelfällen, die von den Medien öffentlichkeitswirksam dargestellt werden, sind und waren immer wieder Anlaß auch für breite Bevölkerungskreise, die Frage nach der Würde beim bzw. im Sterben zu stellen und sich mit dem Thema Sterbehilfe zu beschäftigen. Man erinnere sich an den Fall des Ehepaares van de Putt in Belgien, an die holländische Ärztin Postma, an das Sterben von General Franco und Marschall Tito sowie an das Schicksal der jungen Amerikanerin Karen Ann Quinlan. Das Verhalten von Ärzten wie z.B. das des Schweizers Urs Hämmerli und das des Deutschen Hackethal gerät immer wieder in die Schlagzeilen. ISBN 9783428077304