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Beschreibung:
57 S. 21 x 15 cm, Broschur
Bemerkung:
Einband berieben, bestoßen, angeschmutzt, fleckig, mit Einrissen und Knickspuren. Bibliotheksexemplar (Akademie für Deutsches Recht Öffentl.-Rechtl. Körperschaft des Reichs. Haus des Deutschen Rechts München) mit den üblichen Stempeln und Eintragungen. Einige Seiten mit kleinen Einrissen. Papier etwas wellig. "Die Akademie für Deutsches Recht war in der Zeit des Nationalsozialismus eine wissenschaftliche Einrichtung unter der Aufsicht des Reichsjustiz- und des Reichsinnenministeriums. Die Akademie wurde am 26. Juni 1933 in München gegründet und am 2. Oktober 1933 vom Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz Hans Frank auf dem Deutschen Juristentag des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes in Leipzig proklamiert. Durch Reichsgesetz vom 11. Juli 1934 wurde sie zu einer öffentlichen Körperschaft des Reichs mit Sitz in München und der gesetzlichen Aufgabe, ?die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens zu fördern und in Verbindung mit den für die Gesetzgebung zuständigen Stellen das nationalsozialistische Programm auf dem gesamten Gebiet des Rechts zu verwirklichen?. Infolge des Kriegsgeschehens stellte die Akademie ihre Arbeit im August 1944 ein, existierte formal aber weiter bis zum Ende der NS-Herrschaft. Die Akademie nahm zwar einen wissenschaftlichen Betrieb auf, konnte ihren rechtspolitischen Auftrag jedoch nicht erfüllen." (Wikipedia)