Beschreibung:

4°. Titelbl., 7 nn. Bl., 1024 Sp., 4 nn. Bl., 456 Sp., 6 nn. Bll., 1 ungez. S., 78 Sp., 1 nn. Bl., 282 Sp., mit e. Druckermarke am Titelblatt, e. schönen großen Holzschnittinitiale, großen u. kleinen Kopfleisten, Initialen u. Schlussvignetten. Älterer Pappband, Rücken u. Ecken d. Einbanddeckel mit Leder überzogen, mit e. alten handbeschriebenen Papierschildchen am Rücken, Papierüberzug fleckig, Kanten aufgeplatzt, Bindung gelockert, etwas Wurmfraß in d. Innendeckeln, Wurmgänge im hinteren fliegenden Vorsatzblatt u. in d. Schlussblättern mit Papierstreifen überklebt. Titelblatt etwas fleckig, mit einigen Wurmgängen. Mit Anstreichungen u. Anmerkungen von alter Hand, die Einbanddeckel teilweise aus alten handbeschriebenen Blättern zusammengeleimt. Das Rückenschildchen trägt irrtümlich die Jahreszahl 1563. VD17 3:319950N. Georgi 1,329. Vgl. Stolleis: Juristen 240ff. - Teilausgabe der unter dem byzantinischen Kaisers Justinianus (482-565), entstandenen Zusammenfassung römischer Gesetzbücher. Die bis heute wichtige Gesetzessammlung galt seit dem späten 15. Jh. in Deutschland als maßgebliche Rechtsquelle und erfuhr seit der Inkunabelzeit in ganz Europa zahlreiche vielgestaltige, zum Teil auch verwirrende Ausgaben. Üblich wurde die Bezeichnung "Corpus Juris Civilis" erst durch d. bedeutenden französischen Humanisten u. Rechtsgelehrten Dionysius Gothofredus (Denis Godefrey; 1549-1622) ), d. u.a. in Köln studierte u. in Heidelberg als Professor wirkte. Er veranstaltete 1583 als erster eine Edition unter diesem Gesamttitel, die in der Folge durch 200 Jahre immer wieder überarbeitet u. neu aufgelegt wurde.