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Begreiffend Wie sich ein Beambter in Justiz-Sachen und zwar insonderheit welche in den ersten Gegen Stand der Jurisprudenz, wie es insgemein genannt wird nemlich in das Jus Personarum, einlauffen belehren die vorfallende Casus unter denen Partheyen daraus appliciren und entscheiden und damit der Justiz sowol ein Genügen thun als sich seines gebrauchten Amts halben sicher setzen kan. *
Allen zum Justiz-Wesen und deren Verwaltung bestellten Beamten zu wohlgemeinten Behuff und Erleichterung ihrer Amts-Verrichtungen heraus gegeben durch Germanum Philoparchum.. 1064 Seiten. gr. 8°.
Bemerkung:
Einband berieben und fleckig, vereinzelte Seiten gebrauchsspurig, Inneres sonst in sehr gutem Zustand. Insgesamt sehr guter Zustand.