Beschreibung:

künfftigen Streit und weitläuffigen Processen versichert leben will. Allen und jeden Kauffleuten, wie auch vornehmen Herrn und Edelleuten ... heraus gegeben von L. v. J. K. J.. Angebunden: DERSELBE. Wolabgefaster und sehr dienlicher Unterricht vom Pfändungs-Recht, worinnen gezeiget wird, wie man mit den Pfändungsverfahren, und zu Vermeidung vieler ... Ungelegenheiten ... sich verhalten solle. Halle u. Celle, Hoffmann, 1693. 4to. Kollation: I. 4 Bl., 706 S., 48 Bl. Register. - II. 4 Bl. (d.l.w., Frontispiz fehlt), 72 S. Pergament d. Zeit (leicht fleckig).

Bemerkung:

I. Erste deutsche Ausgabe der zuerst 1684 in den Praelectiones Viadrinae erschienenen umfangreichen handelsrechtlichen Abhandlung "De Cautelis Contractuum", die noch drei weitere Ausgaben erfuhr. Die Arbeit umfaßt 4 Abschnitte: 1. Von den Cautelen im allgemeinen und von denen, da man den Personen der Contrahenten in acht nehmen muß als da sind Kinder, Unsinnige, Verschwenderische, Unmündige, Minderjährige, Stumme, Taube und Blinde, Frauen usw. - 2. Von den Cautelen, welche in den Contracten die nominati genennet werden, oder die einen absonderlichen und gewissen Namen haben, in acht zu nehmen sind: Darlehn, Commodatum, Procario (Gelehntes), Verwahrung (deposito), Hypotheken, Vermietung usw. - 3. Von den Cautelen, die man bey den Contractibus innominatis, oder die keinen gewissen Namen haben ... in acht nehmen muß: Vormundschaft, Erbschaften, Wechsel, Pacta und Verträge, Ehe-Beredungen und Leib-Gedinge usw. - 4. Von den Cautelen, die man bey Dissolvirung der Contracten in acht nehmen muß, Bezahlung, Abtretung von Schulden, usw. - VD 17 23:242942Y. - II. VD 17 1:015692P. - Mitunter etwas gebräunt u. gering fleckig. Titel mit altem Besitzvermerk, einige zeitgenössische Unterstreichungen.