Beschreibung:

134 S., 73 Tab. Originalbroschur.

Bemerkung:

Strich auf Fußschnitt, sonst ein tadelloses Exemplar. - Die Zahl der Frauen, die Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung geltend machen können, nimmt seit längerer Zeit ständig zu. Dies geht vor allem darauf zurück, daß immer mehr weibliche Mitglieder durch Beitragsleistungen das Recht auf eine eigene Rente erwerben. Der Bestand an solchen ?Versichertenrenten? für Frauen in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten hat sich seit 1960 verdoppelt und betrug 1976 etwa 3,7 Millionen. Damit erreichten diese Leistungen, gemessen an der Zahl der Fälle, sogar ein größeres Gewicht als die Witwenrenten. In der Rentenversicherung der Arbeiter sind die Rentnerinnen im Vergleich zu den männlichen Rentenempfängern deutlich in der Überzahl; dagegen beziehen Frauen in der Rentenversicherung der Angestellten etwas weniger als die Hälfte des gesamten Bestandes von Versichertenrenten. Bei dem dritten Zweig der gesetzlichen Rentenversicherung, der knappschaftlichen Rentenversicherung, fällt die Zahl der weiblichen Mitglieder allerdings so wenig ins Gewicht, daß er hier außer acht gelassen werden kann. Wieviel häufiger als früher Frauen heute mit selbst erworbenen Ansprüchen am System der sozialen Altersversicherung teilnehmen, wird besonders deutlich, wenn man die Zahl der Versichertenrentnerinnen dem Bestand der weiblichen Bevölkerung ?im Rentenalter? gegenüberstellt: Allein in der Zeit von 1965 bis 1976 ist der Anteil der Frauen mit einer eigenen Rente am Kreis aller Frauen im Alter von 65 und mehr Jahren von etwa einem Drittel auf die Hälfte angestiegen. Diese Entwicklung geht auf die Zunahme in der Erwerbsbeteiligung von Frauen und auf längerfristig wirksame Veränderungen der Beschäftigtenstruktur zurück. Das Gewicht der Anzahl von selbständig Beschäftigten am gesamten Bestand an Erwerbstätigen hat sich langfristig verringert; von besonderer Bedeutung für die Mitgliedschaft von Frauen in der gesetzlichen Rentenversicherung ist dabei die Tatsache, daß die Zahl der als ?mithelfende Familienangehörige? Erwerbstätigen absolut und relativ abgenommen hat. Mit der Ausdehnung des Anteils der Arbeiter und Angestellten am gesamten Bestand an Erwerbstätigen vergrößerte sich der Kreis von Mitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung, weil für diese Beschäftigten grundsätzlich Versicherungspflicht besteht. Im übrigen ist die frühere Versicherungsfreiheit für mitarbeitende Ehegatten seit 1967 aufgehoben. ISBN 9783428047086