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376 S. Originalbroschur.
Bemerkung:
Stempel auf Fußschnitt, sonst ein sehr gutes Exemplar. - Von allen wegen eines Verbrechens oder Vergehens in der Bundesrepublik Deutschland verurteilten Personen werden etwa ein Viertel wegen eines Delikts gegen die §§ 242?266 StGB verurteilt. Ließe man die Straßenverkehrsdelikte unberücksichtigt, wären es die Hälfte aller Verurteilten, wobei noch zu beachten wäre, daß die §§ 242?266 StGB zwar den klassischen Bestand der sogenannten Vermögensdelikte erfassen, daß jedoch noch nicht einmal die meisten Vermögensdelikte des geltenden Rechts in ihnen normiert sind. Die praktische Bedeutung dieser Delikte, und damit der Tatbestände, auf Grund deren die Verurteilungen ergehen, bedarf daher keiner weiteren Betonung. Sie ist in Lehre und Rechtsprechung nicht verkannt worden, und die umfangreiche höchstrichterliche Rechtsprechung und Literatur allein zur Auslegung der §§ 242?266 StGB legt beredtes Zeugnis ab für die Bemühungen, den Anwendungsbereich der einzelnen Delikte klar abzugrenzen. ? Dennoch ist es bisher nicht gelungen, auch nur in den wesentlichsten Streitpunkten Einigkeit zu erzielen, so daß nicht einmal von einer grundsätzlichen Übereinstimmung in der Auslegung der einzelnen Vermögensdelikte gesprochen werden kann. Ein kurzer Blick in einen beliebigen Kommentar zum StGB zeigt bereits, mit welcher Zahl ungelöster Probleme Lehre und Praxis im Rahmen des Vermögensstrafrechts nach wie vor konfrontiert sind. Aber nicht nur die Anwendung des geltenden Rechts ist durch die vielfältigen Problemstellungen, die bisher keine abschließende Lösung gefunden haben, belastet. Je nach der Auslegung der einzelnen Tatbestände bestimmt sich auch die Stellungnahme zu der Frage, ob diese Tatbestände in ihrer jetzigen Form die Materie befriedigend regeln, oder ob das Bedürfnis des Rechtsschutzes auf diesem Gebiet eine andere Normierung verlangt oder ? gerade unter dem Gesichtspunkt einer vernünftigen Einschränkung der Strafmöglichkeiten ? wenigstens zuläßt. ISBN 9783428020973