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circa 36,5 x 46 cm., 1 Blatt. verso weiß, mit Mittelfalte Verordnung im Namen des bayerischen Kurfürsten Maximilian III. Joseph (1727-1777), erlassen vom kurfürstlichen geheimen Sekretär Sebastian Ludwig Krempelhuber (1739-1818). In der Verordnung geht es um den Handel und Verkauf von Getreide auf öffentlichen Getreidemärkten und Schrannen. Ferner wird vermerkt, dass aufgrund gegenwärtiger Getreideknappheit über all jene, die das Getreide ernten, bevor es reif ist, "empfindliche Leibstrafe" und über alle Getreidediebe ohne Rücksicht die Todesstrafe verhängt wird.
Bemerkung:
- Etwas gebräunt und knittrig. Gut erhalten.